DAC/NRF-Rechenhilfen machen Rezepturen leichter |
Wiegen will gelernt sein. Dabei helfen die Rechenhilfen des DAC/NRF, die online laufend aktualisiert werden. / Foto: DAC/NRF
»Bei allen Rechenhilfen gilt: Gelbe Felder sind zum Selbsteintragen der Werte. Von blauen Feldern bitte Finger weg: Das ist das Ergebnisfeld, das der Rechner ermittelt«, erklärte Barisch Grundsätzliches zur Nutzung der Tools. Eines der ersten Tools, das man unter den DAC/NRF-Rechenhilfen findet, ist die Rechenhilfe zum Einwaagekorrekturfaktor. Dieser ist besonders für das Arbeiten mit der Feinwaage relevant.
Vor jeder Rezeptur sei zu überlegen, welche Waage sich überhaupt eignet. Wirkstoffmengen unter einem Gramm sollten auf der Feinwaage gewogen werden, darüber komme die Rezepturwaage zum Einsatz. Bei Mengen unter 100 Milligramm verwies die Expertin auf die Verwendung von Rezepturkonzentraten. So banal es eigentlich klingt: Aber für die Mindesteinwaage empfehle es sich dringend, die Türe von Feinwaagen zu schließen, um Ungenauigkeiten durch Schwingungen möglichst auszuschalten. Dass dieser Hinweis gar nicht trivial ist, demonstrierte Barisch anhand eines Rechenbeispiels, das die Workshop-Teilnehmer selbst am Laptop errechnen konnten. »Sie wiegen 10-Mal genauer, wenn die Tür bei einer Feinwaage geschlossen ist«, war das eindrucksvolle Ergebnis.
Seit rund 10 Monaten verfügt das Tool »Einwaagekorrekturfaktor« über eine neue Funktion; das ist die Spalte Q. Was verbirgt sich dahinter? Die Rechenhilfe setzt mit einer neuen Funktion bei – gegebenenfalls auf die wasserfreie beziehungsweise getrocknete Substanz berechnet – nicht plausiblen Gehalten über 100 Prozent die Prozentzahl automatisch auf 100 herab. In der neuen Spalte Q erscheint dann der empfohlene, entsprechend größere Einwaagekorrekturfaktor und verhindert für Übergehalte die ungerechtfertigte »Herabfaktorisierung«. Sind bei der Wirkstoff-Rezeptursubstanz weder Wassergehalt noch Trocknungsverlust zu berücksichtigen, errechnet sich der Faktor 1,000, andernfalls ist er entsprechend größer.
Barisch wies darauf hin, dass der Korrekturfaktor vor allem relevant ist bei Wirksubstanzen, deren Gehälter als Aktivität definiert werden oder deren Rezeptursubstanzen nur als Salze vorliegen. Für den ersten Fall nannte sie etwa Gentamycin-Augentropfen 5000 I.E. oder Nystatin-Creme 70.000 I.E. als Beispiele. Beide spuckt das Tool direkt als Einwaage in Gramm beziehungsweise Milligramm aus. Bei Salzen wie Amlodipinbesilat oder Diclofenac-Natrium müsse dagegen der errechnete Faktor noch mit der benötigten Menge für die jeweilige Rezeptursubstanz multipliziert werden, um die korrekte Einwaage zu erhalten.
»Alles, was keine Miete zahlt, fliegt raus«, veranschaulichte Barisch die Tatsache, dass etwa bei Amlodipinbesilat das Salz bei der Einwaage für eine Amlodipin-Rezeptur herausgerechnet werden müsse. »In der Praxis müssen Sie also mehr einwiegen, als sich rechnerisch für die Grundsubstanz ergibt. Ansonsten ergebe sich eine Unterdosierung.« Und das nicht zu knapp: Im Beispiel ergebe sich eine um 39 Prozent verminderte Wirkstoff-Konzentration, ließ Barisch die Workshop-Teilnehmer errechnen.