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Arztbrief, Notfallpass, Impfung

Daran sollten Diabetiker auf Reisen denken

Ob Typ-1- oder Typ-2-Diabetes: Auch Menschen, die unter der Zuckerkrankheit leiden, können weltweit jedes Traumreise-Ziel ansteuern. Um das Risiko für Komplikationen so niedrig wie möglich zu halten, empfiehlt es sich jedoch, rechtzeitig entsprechende Vorbereitungen treffen.
Christiane Berg
01.03.2022  08:30 Uhr

»So sollten Diabetes-Patienten vier bis sechs Wochen vor Reiseantritt einen Termin mit ihrem behandelnden Arzt vereinbaren, um noch einmal exakt die genaue Stoffwechsellage und Blutzuckerwerte überprüfen zu lassen«, sagte Dr. Andreas Leischker, Krefeld, auf einer Veranstaltung des Centrums für Reisemedizin (CRM) anlässlich des kommenden 23. Forums Reisen und Gesundheit unter der Überschrift »Reisen mit Vorerkrankungen«. Auf Grundlage dieser Untersuchung, so Leischker, sollte ein Arztbrief erstellt werden, der alle Angaben zur Erkrankung und gegebenenfalls auch zu Nebendiagnosen sowie zu aktuellen Therapiemaßnahmen enthält.

Gleichermaßen empfehlenswert sei die Erstellung einer Bescheinigung des Arztes zur Mitführung von Medikamenten und Zubehör – in diesem Fall von Lanzetten, Pens, Einwegspritzen, kohlenhydrathaltigen Getränken und des Glucagon-Notfallsets sowie von Insulin und Testreifen in ausreichenden Mengen. Diese Bescheinigung könne sich bei Handgepäck-, Zoll- und Polizeikontrollen als dringend erforderlich erweisen. Gegebenenfalls könne es (überlebens)wichtig sein, Arztbrief und Bescheinigung von einem vereidigten Übersetzer ins Englische oder aber in die Sprache des jeweiligen Reiselandes übersetzen zu lassen und die beglaubigte Übersetzung zusätzlich zum Original mit sich zu führen.

Gleiches gelte auch für den Diabetiker-Notfallpass, der bei Verhaltensauffälligkeiten oder bei Bewusstlosigkeit im Rahmen einer schweren Unterzuckerung und dabei zum Ausschluss einer von manchen Passanten unter anderem irrtümlich oft angenommenen Alkoholintoxikation bedeutsam werden könne. Last but not least sollten sich Betroffene vor Reiseantritt über alle vor Ort geeigneten Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken informieren, um für Notfälle gewappnet zu sein.

Wichtige Dokumente und Insulin gehören ins Handgepäck

Leischker betonte, dass nicht nur die Dokumente, sondern auch der gesamte Insulinbedarf immer im Handgepäck mitgeführt werden muss: Oftmals seien die Frachträume von Flugzeugen nicht klimatisiert – das Insulin könnte im Hauptgepäck einfrieren oder durch anderweitige falsche Handhabung überhitzen und damit wirkungslos werden. Zudem könne das Hauptgepäck falsch verladen werden und fehlt dann am Zielflughafen, warnte er.

Einige Fluggesellschaften wünschen, dass sich Diabetiker bereits vor dem Flug als von einer Zuckerkrankheit betroffen anmelden – andere nicht. So oder so sollten Patienten mit Diabetes mellitus die Flugbegleiter vor dem Start über ihre Erkrankung informieren und ihnen zeigen, wo im Handgepäck das Notfallset verstaut ist. Nur so könnten Stewards und Stewardessen zum Beispiel bei eintretender Bewusstlosigkeit im Rahmen einer Unterzuckerung adäquat reagieren.

Während der Flugreise, so Leischker weiter, sollte der Blutzucker alle drei Stunden gemessen werden. Insulin sollte erst gespritzt werden, wenn die Mahlzeit am Sitzplatz serviert ist – plötzlich auftretende Turbulenzen können das Verteilen des Essens trotz schon erfolgter Ankündigung erheblich verzögern. Bei der Buchung der Reise könne es angezeigt sein, sich um Gangplätze bemühen. Im Notfall könne so noch schneller Erste Hilfe geleistet werden.

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