Das E-Rezept im Alltag |
Wer Interesse hat, kann sich nun per Newsletter über das E-Rezept informieren lassen. / Foto: Getty Images/Luis Alvarez
Diese will die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände nun in einem speziell dafür geschaffenen Newsletter beantworten. Apotheker, PTA und alle anderen Interessierten sollen so über die Entwicklungen und Neuigkeiten rund um das E-Rezept auf dem neuesten Stand gehalten werden. Der Newsletter ist kostenfrei und soll zweimal im Monat erscheinen. Hinsichtlich der Komplexität des Systems sieht die ABDA auch bei Journalisten und Redakteuren einen erhöhten Aufklärungsbedarf.
Seit diesem Sommer können Patienten ihr E-Rezept auch mittels elektronischer Gesundheitskarte (EGK) in Apotheken in ganz Deutschland einlösen. Generell haben Kassenpatienten drei Optionen, ihre elektronische Verordnung einzulösen:
Beim Einlösen mit der Gesundheitskarte müssen Versicherte in der Apotheke nur ihre Gesundheitskarte in ein Kartenlesegerät einstecken. Mehr wird nicht benötigt, weder ein Zettel noch eine PIN oder ein anderer Nachweis. So können auch E-Rezepte für Angehörige eingelöst werden. Das Rezept wird nicht auf der EGK gespeichert: Die EGK dient als Schlüssel, damit die Apotheke die Rezepte des Versicherten abrufen kann. Die vom Versicherten aufgesuchte Apotheke sieht somit sofort alle noch einlösbaren Rezepte.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.