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E-Health-Gesetz

Das Ende der Papierzettel

Ein Medikationsplan hilft Patienten, die viele verschiedene Arzneimittel einnehmen. Als 2015 das E-Health-Gesetz verabschiedet wurde, glaubte man, elektronische Medikationspläne wären bald Standard. Doch der Start verzögerte sich immer wieder. Bis heute profitieren nur wenige Patienten von diesem und anderen Projekten der Digitalisierung.
Anna Pannen
18.03.2021  08:30 Uhr

Informationen elektronisch statt auf dem Papier zu speichern ist praktisch, geht schnell und schont die Umwelt. Das wird kaum jemand bezweifeln. Dennoch dauert es in vielen Branchen Jahre, bis Vorgänge nicht mehr in 80er-Jahre-Manier auf Papier gedruckt, sondern digitalisiert werden.

Das gilt auch für den Gesundheitsbereich. Zwar sind sich die Akteure der verschiedenen Berufe und Institutionen seit langem einig, dass ein digitaler Datenaustausch Vorgänge beschleunigen und Arbeitszeit einsparen würde. Dennoch gab es lange nur einzelne Modellprojekte in Sachen Digitalisierung. Die Erwartungen waren also hoch, als 2015 mit dem »Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen« – kurz E-Health-Gesetz – endlich verbindliche Termine festgelegt wurden, um Prozesse zu digitalisieren.

Schon 2011 hatten Krankenkassen angefangen, ihre alten Versicherungskarten gegen die elektronische Gesundheitskarte (EGK) auszutauschen. Deren Funktionen wurden jedoch erstmal gar nicht genutzt. Erst mit dem E-Health-Gesetz wurden die Voraussetzungen geschaffen, auf der Karte in der sogenannten elektronischen Patientenakte (EPA) Befunde, Behandlungsberichte und Notfalldaten zu hinterlegen sowie Praxen und Kliniken einen schnellen Zugriff auf Patientendaten zu gewähren. Auch elektronische Arztbriefe und Videosprechstunden wurden mit dem Gesetz ermöglicht.

Umgesetzt, doch kaum genutzt

Kernthema für Apotheker war das im Gesetz verankerte Recht auf einen Medikationsplan. Es gilt für alle Patienten, die regelmäßig drei oder mehr Medikamente einnehmen. Eine solche Liste verhindert Doppelmedikationen und schützt Patienten vor Wechselwirkungen.

Absurderweise verankerte das E-Health-Gesetz jedoch zunächst lediglich einen Medikationsplan in Papierform, dessen Bearbeitung zudem nur Ärzten vergütet werden sollte. Das ärgerte die Apotheker. Hatten sie sich doch gewünscht, beim Thema Wechselwirkungen – ihrer ureigenen Profession – eingebunden zu werden. Für 2018 sah das Gesetz das Recht auf einen elektronischen Medikationsplan vor, umgesetzt wurde er schließlich 2020.

Seitdem können Ärzte die Medikation ihrer Patienten auf der EGK einsehen, verändern und speichern – theoretisch. Denn erstens müssen Mediziner einen elektronischen Medikationsplan nur erstellen, wenn der Patient es ausdrücklich wünscht. Zweitens müssen Patienten einige bürokratische Hürden überwinden, damit der Plan aktiviert werden kann. Das führt dazu, dass elektronische Medikationspläne bis heute zwar in einzelnen Modellprojekten gut funktionieren, bundesweit jedoch kaum genutzt werden.

Auch die Nutzung der EPA ist bislang freiwillig und selten. In diesem Jahr soll sich das den Krankenkassen zufolge endlich ändern, spätestens im Herbst sollen Patienten selbst Zugriff auf die Akte haben und entscheiden, wer welche Dokumente einsehen darf. Erst dann sollen sie auch selbst Einblick in ihren Medikationsplan bekommen. Ob und wie dann auch Apotheker stärker eingebunden werden, bleibt abzuwarten.

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