Andreas May vertrat die Apothekengewerkschaft Adexa. / © Adexa/Angela Pfeiffer
Am 4. März fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) statt. Dazu waren zahlreiche Verbände, darunter die Apothekengewerkschaft Adexa, eingeladen.
Für die Gewerkschaft war Bundesvorstand Andreas May anwesend, der bei der Anhörung die Perspektive der Apothekenbeschäftigten einbringen wollte. Nach Angaben der Adexa beantwortete er mehrere Fragen zur zukünftigen Struktur der Apothekenversorgung, zu möglichen neuen Aufgaben für Apotheken sowie zur wirtschaftlichen Lage der Betriebe.
In der Anhörung begrüßte die Adexa zwar die grundsätzlichen Ziele der Reform, betonte aber gleichzeitig, dass nur gute Arbeitsbedingungen die Versorgung langfristig sichern können. Daher formulierte die Gewerkschaft mehrere Forderungen:
Wie die Gewerkschaft berichtet, unterstützte Andreas May auf Nachfrage von Ates Gürpinar (Die Linke) ausdrücklich die Forderung nach einer gesetzlichen Personalbemessung auf Basis der abgegebenen Packungszahlen: »Ich finde diese Forderung sehr gut. Es gibt bisher keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, die sagt, wie viel Personal vorgehalten werden muss. Eine Ausgestaltung würde auf jeden Fall Sinn ergeben«, sagte May.
Aus Sicht der Adexa zeigt die Anhörung, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Die Gewerkschaft fordert daher, die Arbeitsbedingungen und die Personalsituation in den Apotheken stärker in den Mittelpunkt der Reform zu stellen. Denn eine stabile Arzneimittelversorgung ist langfristig nur möglich, wenn auch die Beschäftigten in den Apotheken nachhaltig gestärkt werden.