Das gehört in die Hausapotheke für Kinder |
Katja Egermeier |
26.02.2024 16:00 Uhr |
Die BZgA weist zudem darauf hin, dass bei harmlosen Beschwerden zwar nicht gleich zu Medikamenten gegriffen werden sollte, ganz sicher aber bei ernsten Erkrankungen. Dennoch gelte: Grundsätzlich sollten einem Kind nur nach Rücksprache mit dem Kinderarzt Arzneimittel verabreicht werden – auch, wenn es sich um naturheilkundliche Medikamente handelt.
Eine Ausnahme könne bei Mitteln gemacht werden, die gut bekannt sind, wie zum Beispiel Fieberzäpfchen. Doch auch diese sollten nicht gleich bei jedem Fieber auf eigene Faust verabreicht werden sollten. Viele Beschwerden ließen sich schon durch besondere Zuwendung oder einfache Hausmittel wie Wärme, Kräutertees oder Massagen überwinden.
Unerlässlich ist der Einsatz von Medikamenten laut BZgA dagegen zum Beispiel