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Geplante Schutzmasken-Verordnung
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Das soll sich bei der Maskenverteilung noch ändern

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen neuen Entwurf der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vorgelegt. Demnach wird die erste Phase der Masken-Verteilung verlängert. Außerdem sollen Kunden eine Eigenerklärung abgeben, damit sie die Masken nicht aus mehreren Apotheken beziehen. Die Verordnung tritt am 15.12. in Kraft.
AutorKontaktPZ/dpa
Datum 14.12.2020  15:56 Uhr

Keine EU-Versender in der ersten Phase

Im neuen Entwurf ist auch ein Ausschluss der EU-Versender zumindest für die erste Phase der Masken-Verteilung vorgesehen. Bis zum 6. Januar werden die Masken ausschließlich über Apotheken in Deutschland verteilt. In der zweiten Phase werden die Patienten ihre Bezugsscheine dann wohl an eine EU-Versandapotheke schicken können.

Wichtig ist auch, dass einige Details im Vergleich zum ersten Verordnungsentwurf nicht verändert wurden. Konkret wurde am gesamten Vergütungsmechanismus nichts verändert. Im Dezember sollen der Nacht- und Notdienstfonds des DAV die etwa 490 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds erhalten und dann an die Apotheken verteilen. Als Bezugsgröße gilt hierbei die Anzahl der abgegebenen Rx-Packungen der Apotheken im 3. Quartal – und nicht die Anzahl der abgegebenen Masken. Erst in der zweiten Masken-Welle sollen die Apotheken dann eine fixe Vergütung von 6 Euro pro Maske erhalten.

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