Das soll sich bei der Maskenverteilung noch ändern |
Im neuen Entwurf ist auch ein Ausschluss der EU-Versender zumindest für die erste Phase der Masken-Verteilung vorgesehen. Bis zum 6. Januar werden die Masken ausschließlich über Apotheken in Deutschland verteilt. In der zweiten Phase werden die Patienten ihre Bezugsscheine dann wohl an eine EU-Versandapotheke schicken können.
Wichtig ist auch, dass einige Details im Vergleich zum ersten Verordnungsentwurf nicht verändert wurden. Konkret wurde am gesamten Vergütungsmechanismus nichts verändert. Im Dezember sollen der Nacht- und Notdienstfonds des DAV die etwa 490 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds erhalten und dann an die Apotheken verteilen. Als Bezugsgröße gilt hierbei die Anzahl der abgegebenen Rx-Packungen der Apotheken im 3. Quartal – und nicht die Anzahl der abgegebenen Masken. Erst in der zweiten Masken-Welle sollen die Apotheken dann eine fixe Vergütung von 6 Euro pro Maske erhalten.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.