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Mitgliedschaft

Das spricht für die Apothekengewerkschaft 

Überdurchschnittlich viele Apothekenangestellte haben im Januar und Februar 2022 einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der Apothekengewerkschaft Adexa gestellt. Welche Gründe dahinter stecken, beschreibt Dr. Sigrid Joachimsthaler von der Adexa. 
AutorKontaktSigrid Joachimsthaler
Datum 22.02.2022  16:00 Uhr

Ein wichtiger Anstoß war sicherlich der neue Gehaltstarif von Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), der für 2022 einen dreistelligen Sockelbetrag von 200 Euro vorsieht (für PKA sogar 225 Euro) – und für 2023 eine weitere Gehaltserhöhung um 3,0 Prozent. Gestiegen sind zudem die Ausbildungsvergütungen und die Notdienstvergütung für PI und Approbierte.

Anspruch auf das Tarifgehalt und die Tariferhöhungen hat man nur bei Tarifbindung. Diese ist automatisch hergestellt, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber Mitglied in ihrer tarifschließenden Organisation sind. Es ist aber günstig, die Geltung des Bundesrahmentarifvertrages auch im Arbeitsvertrag zu vereinbaren!

Weitere Ansprüche auf Basis der Tarifverträge sind zum Beispiel Mehrarbeitszuschläge, eine Sonderzahlung (13. Tarifgehalt), eine Freistellung für fachliche Fortbildung (Fortbildungsurlaub) sowie bei besonderen Anlässen und bei der Erkrankung von Kindern ab dem zwölften Lebensjahr bis zum 16. Geburtstag.

Rechtsberatung und -schutz

Auch Probleme am Arbeitsplatz sind häufig ein Anlass, Adexa-Mitglied zu werden. Denn Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung besteht vom Tag des Beitritts. Ein Tipp: Manche Auseinandersetzungen lassen sich schon im Vorfeld vermeiden, indem der Arbeitsvertrag vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses von der Rechtsabteilung der Adexa geprüft wird. Als Mitglied kann man seinen Vertrag vor dem Unterzeichnen einschicken und bekommt Empfehlungen, ob und wo man nachverhandeln sollte.

Auch bei Arbeitszeugnissen ist es ratsam, sich eine Bewertung von den Adexa-Juristinnen geben zu lassen. Andere Beratungsthemen sind zum Beispiel die Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen oder die Berechnung von Berufsjahren beim Wiedereinstieg.

Lässt sich eine Streitigkeit nicht auf außergerichtlichem Wege lösen, besteht nach einem Jahr Mitgliedschaft auch die Möglichkeit, dass Adexa die Kosten einer Klage vor dem Arbeitsgericht übernimmt. Weitere Voraussetzungen: Die Rechtsabteilung hält diesen Weg für erfolgversprechend und gibt dem Mitglied auf dessen Antrag eine Deckungszusage. Die Vertretung vor Gericht übernimmt dann ein Anwalt nach Wahl des Mitglieds; die Selbstbeteiligung ist mit 150 Euro gering.

Was den Anstoß gibt, Gewerkschaftsmitglied zu werden, ist von Person zu Person unterschiedlich. In jedem Fall profitiert man aber von einer starken Gemeinschaft, von fachkundiger Beratung und Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen.

Interessierte finden einen Mitgliedsantrag online unter  www.adexa-online.de/mitglied-werden. Wer bereits Mitglied ist und etwa eine Kollegin werben möchte, schaut am besten hier vorbei: www.adexa-online.de/mitglied-wirbt-mitglied. Denn dann gibt es auch ein kleines Dankeschön für den Werbenden.

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