Der Apotheken-Notfallplan |
Isabel Weinert |
07.03.2025 08:30 Uhr |
Mittlerweile existieren technische Möglichkeiten, die mitunter auch für Apothekenmitarbeitende das Arbeiten von zu Hause ermöglichen. / © Getty Images/damircudic
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Bundesapothekerkammer (BAK) haben bereits lange vor der Corona-Pandemie einen Plan für das Risikomanagement in Apotheken im Falle einer (Influenza-)Pandemie ausgearbeitet. Dabei geht es zunächst um die Arbeitsorganisation im Fall der Fälle. Apothekenleitende legen für jede Berufsgruppe in der Apotheke, und hier jeweils für jede Einzelperson, anfallende Sonderaufgaben fest dann, wenn eine Pandemie ausbricht.
Dabei kommt es laut dieses Plans PTA zu, notwendige Rezepturen/Defekturen herzustellen, sei es für Desinfektionsmittel oder auch für etwaige antivirale Medikamente. Auch die Flächendesinfektion kundennaher Flächen fällt in diesem Plan den PTA zu, ebenso – gemeinsam mit Apothekerinnen und Apothekern – die Aufklärung von Patientinnen und Patienten zu Symptomen der pandemischen Erkrankung, deren Therapie und mögliche Hygienemaßnahmen. Das gesamte Organigramm umfasst auch die anderen Berufe in der Apotheke.
Er beinhaltet auch eine Liste, in der alle wichtigen Institutionen und Ansprechpartner mit Kontaktdaten vermerkt sind und deren Telefonnummer sowie Mailadresse eingetragen werden können. Dazu gehören zum Beispiel die jeweilige Landesapothekerkammer, das Robert-Koch-Institut (RKI), die Großhändler, das jeweilige Gesundheitsamt sowie Arztpraxen. Im Sinne aktuellen Handelns ist es sinnvoll, ein oder zwei Mitarbeitende damit zu beauftragen, täglich die Nachrichtenlage in Bezug auf die Pandemie zu checken, um rasch auf veränderte Herausforderungen reagieren zu können. Die Informationen können zusammengefasst den Kollegen zugänglich gemacht werden.
Apothekenleitenden fällt die Aufgabe zu, Mitarbeitende in Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, in den Notfallplan und in die richtige Anwendung von Schutzausrüstung zu unterweisen und das zu dokumentieren. Außerdem sollte der Reinigungs- und Desinfektionsplan ergänzt werden für den Fall einer Pandemie, ebenso der Hautschutz- und Handhygieneplan.
Apothekenleitende sollten mit ihren Mitarbeitenden auch besprechen, wie flexibel diese im Fall des Falles sein könnten, wer eventuell mehr, wer zu anderen Zeiten arbeiten könnte und wie sich das Team personell so aufstellen kann, dass Ausfälle durch Krankheit nicht zulasten der Versorgung der Bevölkerung gehen. PTA gehören zur kritischen Infrastruktur und brauchen deshalb im Ernstfall außerdem eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers über diesen Sachverhalt. Damit können sie auch unter verschärften Bedingungen eines etwaigen Lockdowns ihren Arbeitsplatz mobil erreichen.
Den Schutz der Mitarbeitenden müssen Apothekenleitende stets der aktuellen Situation anpassen. Das betrifft laut Apothekengewerkschaft Adexa Aufgaben, Arbeitszeit und psychische Belastung während und durch eine Pandemie. Wichtig ist der Gewerkschaft, dass Mitarbeitenden, die zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer eine Maske tragen müssen oder wollen, regelmäßige Pausen gewährt werden, denn das dauernde Tragen einer Maske strengt an. Diese Pausen sollen nicht von der Arbeitszeit des Betreffenden abgezogen werden.
Für Mitarbeitende, die unter einer chronischen Krankheit leiden und deshalb oder aufgrund einer Immunsuppression ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf der pandemischen Erkrankung tragen, sollen Apothekerinnen und Apotheker prüfen, inwiefern technisch Homeoffice möglich ist, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Das gilt auch für Schwangere.
Zum Gefährdungsschutz Einzelner und der Gemeinschaft (in der Apotheke) gehören auch Impfungen, sobald in einer Pandemie ein Impfstoff entwickelt wurde. Allerdings obliegt es jeder und jedem PTA selbst, ob sie oder er sich impfen lassen möchte. Erfahrungsgemäß erkennen jedoch die meisten Mitarbeitenden in Apotheken den Sinn und den Nutzen entsprechender Schutzimpfungen.