PTA-Forum online
Im Mai Adexa-Mitglied werden

Der beste Zeitpunkt ist jetzt!

Sie sind noch nicht Mitglied bei Adexa oder möchten eine Kollegin oder einen Kollegen werben? Vom 1. bis zum 31. Mai 2019 ist der Beitritt besonders attraktiv, denn im Rahmen der Adexa-Maiaktion spart man bis zum Jahresende den Mitgliedsbeitrag.
Sigrid Joachimsthaler
06.05.2019  14:00 Uhr

Es gibt gute Gründe, um Gewerkschaftsmitglied zu werden: Vielen geht es darum, ihre berufliche und berufspolitische Interessenvertretung zu stärken.

Bei anderen stehen Sicherheitsaspekte im Vordergrund – sei es als Schutzschirm bei künftigen Problemen am Arbeitsplatz oder auch als Hilfe bei konkreten Fragen und Auseinandersetzungen. Und wieder andere wissen: Tarifverträge fallen nicht vom Himmel. Wer von den Tarifverträgen profitieren will, sollte die Arbeit der Adexa-Tarifkommission mit seinem Mitgliedsbeitrag unterstützen.

Tarifbindung macht sich bezahlt

Beispiel Urlaub: Grundsätzlich beträgt der tarifliche Urlaubsanspruch für alle Apothekenberufe 33 Tagen bei einer Sechstagewoche, während der gesetzliche Mindestanspruch nur 24 Tage umfasst. Im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) sowie im Rahmentarifvertrag Nordrhein ist außerdem festgelegt, dass man nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einen zusätzlichen Urlaubstag erhält.

Anspruch auf die 33 beziehungsweise 34 Urlaubstage, auf viele weitere tarifliche Regelungen und natürlich auf das Tarifgehalt oder dessen Erhöhungen hat man nur bei Tarifbindung. Diese ist automatisch hergestellt, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in ihrer tarifschließenden Organisation sind.

Die Tarifbindung bringt aber noch eine Reihe weiterer Vorteile mit sich. So sind zum Beispiel Mehrarbeitszuschläge, die tarifliche Sonderzahlung (ein volles 13. Bruttomonatsgehalt), eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge (im Tarifbereich ADA), die Freistellung bei besonderen Anlässen und bei der Erkrankung von Kindern ab dem zwölften Lebensjahr bis zum 16. Geburtstag oder die Freistellung für fachliche Fortbildung (Fortbildungsurlaub) alles Ansprüche auf Basis der Tarifverträge.

Für den Fall der Fälle wichtig: beruflicher Rechtsschutz

So manche Auseinandersetzung zwischen PTA und Apothekenleitung lässt sich vermeiden, wenn der Arbeitsvertrag schon vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses von der ADEXA-Rechtsabteilung geprüft wird. Als Adexa-Mitglied sollte man seinen Vertrag einschicken, bevor man ihn unterschreibt, und bekommt dann gegebenenfalls Empfehlungen, wo man nachverhandeln sollte.

Auch bei Arbeitszeugnissen ist es ratsam, sich eine Bewertung von den Adexa-Juristinnen geben zu lassen. Und bei Beanstandungen hilft ein Schreiben aus dem Rechtsabteilung an den Arbeitgeber oft schnell weiter.

Dauerbrenner in der Rechtsberatung sind auch die Durchsetzung der tariflichen Ansprüche auf Urlaub – gerade bei Teilzeitstellen. Oder aber Fragen rund um die Arbeitszeit, beispielsweise bei der elektronischen Zeiterfassung. Selbst die Berechnung von Berufsjahren beim Wiedereinstieg ist manchmal ganz schön kompliziert. Der Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung inklusive Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber besteht vom Tag des Beitritts an.

Wenn sich eine Streitigkeit nicht außergerichtlich klären lässt, besteht nach einem Jahr Mitgliedschaft außerdem die Möglichkeit, dass Adexa die Kosten einer Klage vor dem Arbeitsgericht übernimmt. Weitere Voraussetzungen dafür: Die Rechtsabteilung hält diesen Weg für erfolgversprechend und erteilt dem Mitglied auf dessen Antrag eine entsprechende Deckungszusage. Die Vertretung vor Gericht übernimmt dann ein Anwalt nach Wahl des Mitglieds. Die Selbstbeteiligung beträgt lediglich 150 Euro.

Was den Anstoß gibt, Gewerkschaftsmitglied zu werden, ist unterschiedlich. In jedem Fall profitiert man aber von einer starken Gemeinschaft, von fachkundiger Beratung und Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen. Wäre das nicht auch wichtig für Sie?

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa