PTA-Forum online
AMNOG

Der Nutzen macht den Preis

Seit 2011 dürfen Arzneimittelhersteller die Preise für ihre neuen Präparate ab dem zweiten Jahr nach Marktzulassung nicht mehr selbst festlegen. Damals trat das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft. Es legt fest, dass jedes neue Medikament eine Nutzenbewertung durchlaufen muss.
Anna Pannen
21.07.2021  08:30 Uhr

Bringt ein Arzneimittelhersteller ein neues Medikament auf den Markt, genießt es zunächst Patentschutz. Lange Jahre durften Unternehmen den Preis für solche Mittel selbst festlegen. 2011 änderte sich das. Nachdem die Arzneimittelausgaben deutscher Krankenkassen sechs Jahre in Folge angestiegen waren, zog die Politik die Notbremse. Ein Kostendämpfer musste her. Zunächst war geplant, Medikamente je nach Innovativität in Preislisten einzuteilen. Das ließ sich jedoch nicht durchsetzen. Stattdessen führte die damalige schwarz-gelbe Regierung das Instrument der sogenannten Frühen Nutzenbewertung ein.

Seitdem muss jedes neue Arzneimittel in Studien beweisen, dass es besser wirkt oder verträglicher ist als andere, bereits auf dem Markt verfügbare Mittel für dieselbe Indikation. Jeder Hersteller muss für seine Neulinge entsprechende Dossiers vorlegen. Kann das Unternehmen keinen solchen Nachweis erbringen, darf das neue Präparat nicht mehr kosten als die bewährte Therapie und wird einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Festgelegt wurde das Verfahren im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), das 2011 in Kraft trat.

Zuständig für die Frühe Nutzenbewertung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), der sich aus Vertretern von Ärzte- und Zahnärzteverbänden, Kliniken, Krankenkassen sowie mehreren unparteiischen Mitgliedern zusammensetzt. Der GBA beauftragt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die vom Hersteller eingereichten Studiendaten zu prüfen. Dann wird entschieden, ob das neue Medikament einen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie bescheinigt bekommt. Oder auch, ob bereits auf dem Markt befindliche Arzneimittel einen Zusatznutzen in einem neuen Anwendungsgebiet haben.

Wird ein Zusatznutzen bescheinigt, handeln Hersteller und Kassen auf Basis der Höhe des Zusatznutzens einen Preis aus, teils unter Vermittlung einer Schiedsstelle. Spätestens ein Jahr nach Zulassung muss der Preis – der sogenannte Erstattungsbetrag – stehen. Heißt konkret: Im ersten Jahr dürfen die Hersteller weiterhin den von ihnen selbst festgelegten Preis verlangen.

Ursprünglich sollten auch alle bereits länger auf dem Markt befindlichen Medikamente nachträglich einer Nutzenbewertung unterzogen werden. Dazu kam es jedoch nicht. Medikamente gegen seltene Erkrankungen – sogenannte Orphan Drugs – sind von der Nutzenbewertung ausgenommen, solange der Hersteller pro Jahr nicht mehr als 50 Millionen Euro Umsatz mit dem Mittel macht.

Die Nichtüberprüfung des Bestandsmarkts, die Ausnahmeregelung für Orphan Drugs und das erste Jahr Preisfreiheit werden immer wieder kritisiert, vor allem von Kassenseite und vonseiten des IQWiG. Umgekehrt sehen viele Herstellerverbände das strenge Procedere der frühen Nutzenbewertung als Innovationsbremse.

Auch für Apotheker und Großhändler enthielt das AMNOG übrigens einen harten Sparkurs. Denn seitdem erhält der pharmazeutische Großhandel einen Höchstzuschlag von 3,15 Prozent auf den Herstellerabgabepreis, gleichzeitig gilt eine Kappungsgrenze von 37,80 Euro für Arzneimittel mit einem Abgabepreis von über 1200 Euro. Hinzu kommt ein Fixhonorar in Höhe von 70 Cent pro Rx-Packung. Für die Apotheken wurde der sogenannte Kassenabschlag auf 2,05 Euro pro Rx-Packung erhöht, allerdings nur befristet für zwei Jahre.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz

Mehr von Avoxa