Der Warnhund, dein Freund und Helfer |
»Ein wichtiger Punkt ist die psychologische Unterstützung durch den Hund«, sagt der Lungenfacharzt Dr. Stefan Seemayer aus Wiesbaden gegenüber PTA-Forum. Ob der Hund das Aufkommen eines Anfalles erkennt, kann er nicht beurteilen. Für ihn sei entscheidend, dass der Hund als ständiger Begleiter dem Menschen in jeder Alltagssituation wie auch bei einem Asthmaanfall Sicherheit gebe. Ein weiterer Aspekt komme hinzu. »Wer einen Hund hat, ist gezwungen, köperlich aktiv zu bleiben. Das ist sehr entscheidend. Menschen, die sich bewegen, haben per se weniger Asthmaanfälle und brauchen weniger Medikamente.« Ein Hund trägt möglicherweise auch zur Reduktion der mit dem Asthmaanfall einhergehenden Ängste bei. Zuvor müsse allerdings eine Hundehaarallergie ausgeschlossen werden.
Das DAZ bildet Hunde zum Asthma-, Diabetiker-, Epilepsie-, Migräne-, Narkolepsie- und Schlaganfallassistenzwarnhund aus. Allerdings warnt ein Warnhund bei allen Erkrankungen, die er bemerken kann, unabhängig von der Krankheit, für die er assistierend eingesetzt wird, und wer betroffen ist. In der Ausbildung lernt er zusätzlich auf die erkrankte Person abgestimmte Aufgaben.
Chiara Wilhelm beispielsweise hat infolge ihrer vielen Asthmaanfälle Panikattacken entwickelt und sich deshalb nun auch in psychologische Behandlung begeben. Sie treten spontan in den unterschiedlichsten Lebenslagen auf. »In dem Moment ist meine Lunge zwar okay, aber ich denke, ich müsse ersticken. Ich habe deshalb schon so stark hyperventiliert, dass ich ohnmächtig geworden bin«, schildert sie. Nani werde derzeit noch nervös, weil sie nicht wisse, was sie tun soll. Mit Trainerin Petra Köhler bringt Wilhelm dem Hund jetzt bei, sich in solchen Momenten auf sie zu legen, um ihr beizustehen. Auf diese Weise fühle sich auch der Hund besser.
Die Ausbildung dauert circa zwei Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung. In regelmäßigen Abständen finden Folgeprüfungen statt, in denen das DAZ prüft, ob Hund und Halter festgelegte Standards weiterhin einhalten oder bestimmte Fähigkeiten nachgeschult werden müssen. Vor allem das erste Lebensjahr ist für die Umweltsozialisation wichtig: Der Hund lernt etwa, sich in Menschenmassen, an stark befahrenen Straßen und in Einkaufszentren wohlzufühlen. Er lernt, nur auf Kommando zu fressen, und kann sich auch auf Kommando entleeren. Auch sollte der Assistenzhund eine normale Hundeschule besuchen, um die Wesensart anderer Hunde und Menschen kennenzulernen.
Trainerin Köhler erklärt: »Ein Warnhund hat einen 24-Stunden-7-Tage-Job, ist ständig einsatzbereit.« Das erfordere neben seiner Fähigkeit zu warnen weitere Eigenschaften wie eine hohe Arbeitsbereitschaft und eine bestimmte Wesensart, etwa Gehorsam und sich unterwerfen zu können. Aus Erfahrung seien fast alle Retriever-Arten geeignet, wohingegen etwa der Belgische Schäferhund zwar ein guter Arbeitshund, für den Assistenzhundeeinsatz jedoch zu triebig sei. Alles dies prüft das DAZ anhand eines standardisierten Auswahlverfahrens durch zwei Trainer, bevor die Ausbildung startet.
»Welpenkauf, Tierarztbehandlungen, Ausbildung sowie laufende Kosten für Futter, Pflege und Spielsachen werden mich die ersten zwei Lebensjahre von Nani 10.000 bis 12.000 Euro gekostet haben«, informiert Chiara Wilhelm. Allein in den ersten drei Monaten fielen 7000 Euro an. »Das belastet mich. Ich versuche, eine Lösung für mein Leben zu finden, anstatt Hartz IV zu beantragen und muss mich dafür halb verschulden.« Von der gesetzlichen Krankenkasse habe sie keinen Zuschuss erhalten.
Bisher sind nur Blindenführhunde als Hilfsmittel anerkannt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Blindenführhundes. Einige Kassen zahlen zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten. Wilhelm würde es begrüßen, wenn dies für Assistenzhunde insgesamt und damit auch für die Warnhunde gelten würde. Immerhin plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eine Studie in Auftrag zu geben, um Standards für die Assistenzhundeausbildung zu entwickeln und die Kosten dafür zu ermitteln. Zudem sieht ein aktueller Referentenentwurf des Ministeriums einen Rechtsanspruch auf die Begleitung durch Assistenzhunde in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Lebensmittelgeschäften vor.