| Verena Schmidt |
| 15.01.2026 12:00 Uhr |
Eine Saftkur zum Entgiften des Körpers? Aus wissenschaftlicher Sicht kann man darauf verzichten. / © Getty Images/Jorge Aguado Martin
Durch eine ungesunde Ernährung, Alkohol und Nikotin, aber auch Umweltschadstoffe und Stress sollen sich in Organen und Bindegewebe sogenannte »Schlacken« ablagern. Anhänger dieser Theorie behaupten, man müsse den Körper von Zeit zu Zeit mithilfe einer »Detox-Kur« entgiften und die Schlacken hinausbefördern, um das Wohlbefinden zu steigern, das Immunsystem zu stärken und nebenbei noch ein paar Pfunde zu verlieren. Aus wissenschaftlicher Sicht sind solche Kuren und entsprechende Nahrungsergänzungsmittel jedoch komplett überflüssig.
Schlacken jedenfalls sind in der wissenschaftlichen Literatur nicht bekannt; es ist nicht definiert, was genau unter dem Begriff zu verstehen ist. Mediziner sind sich einig: Der Körper entgiftet sich selbst. Stoffe, die er nicht braucht, werden über Leber und Nieren ausgeschieden beziehungsweise von der Leber umgewandelt.
»Detox«, kurz für Detoxifikation, ist vielmehr ein reiner Marketing-Begriff. Laut der deutschen Verbraucherzentrale sind die Inhaltsstoffe entsprechender Produkte vielfältig; sie enthielten unter anderem Heilerde, Brennnessel, Minze, Obst- oder Gemüseextrakte oder sogenannte Superfood-Zusätze wie Goji-, Açai- oder Maqui-Beeren, schreibt die Zentrale auf ihrer Website.
Die Verbraucherzentrale warnt: Tatsächlich enthielten viele Detox-Produkte Bestandteile, die entwässernd, aber nicht entgiftend, wirken, etwa Wacholderbeeren, Brennnessel, Schachtelhalm, grüner Hafer oder Löwenzahn. Wer solche Kräuter häufig und in hoher Dosierung einnimmt, scheidet womöglich verstärkt bestimmte Mineralstoffe aus. Außerdem könne die Wirkung von Medikamenten abgeschwächt werden, so die Verbraucherzentrale.
Derzeit sind besonders sogenannte »Leberkuren« im Trend: Dabei werden zur Entgiftung bestimmte Nahrungsergänzungsmittel etwa mit Auszügen aus Artischocke, Mariendistel, Löwenzahn und/oder Bitterstoffen eingenommen. Die Verbraucherzentrale weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die verwendeten Pflanzenstoffe in Art oder Menge keinesfalls identisch mit den bekannten traditionellen Arzneimitteln sind. Es gebe zudem keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für diese Pflanzen. Daher setzten Hersteller ihren Präparaten häufig Cholin zu – eine Vitamin-B-ähnliche Verbindung, die einen normalen Fettstoffwechsel unterstützt und unter anderem wichtig für die Synthese von Phospholipiden in den Zellmembranen und die Produktion des Neurotransmitters Acetylcholin ist. Sind mindestens 82,5 mg Cholin pro Tagesdosis enthalten, dürfen sie mit dem entsprechenden Health Claim »Trägt zur Erhaltung einer normalen Leberfunktion bei« werben.
Auch Saftkuren, bei denen feste Nahrungsmittel für mehrere Tage durch Frucht- oder Gemüsesäfte ersetzt werden, sind Experten zufolge nicht zu empfehlen. Die Säfte enthalten quasi keine Ballaststoffe und wenig Vitamine, dafür aber viel Fruchtzucker. Einer Studie zufolge fördern Saftkuren das Wachstum schädlicher Bakterien und stören das Mikrobiom in Darm und Mund.
Der Bundesgerichtshof hat 2017 festgelegt, dass der Begriff »Detox« eine gesundheitsbezogene Aussage ist. Er darf daher nicht für Produkte verwendet werden, die keine gesundheitsbezogene Zulassung haben. Hersteller von Lebensmitteln – und damit also auch von Nahrungsergänzungsmitteln - dürfen ihre Produkte also nicht mit »Detox« bewerben. Viele Hersteller verwenden daher ähnliche, minimal abgeänderte Versionen des Begriffs. Beispiele sind etwa »minus Tox«, »antitox«, »d-tox«, »freetox« oder »de-tox«.