PTA-Forum online
Adexa-Rechtsberatung

Die Arbeitszeit korrekt erfassen

Die korrekte Erfassung der Arbeitszeit sorgt in Apotheken oft für Diskussionen – vor allem, wenn es um Pausen, Feiertage und Krankheitstage geht. Doch welche Regeln gelten eigentlich? Adexa-Juristin Minou Hansen fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Minou Hansen/Adexa
01.04.2025  15:00 Uhr

Beim Thema Arbeitszeit gibt es zwei wichtige Aspekte: zum einen den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden, der im Arbeitszeitgesetz geregelt ist, und zum anderen die Vergütung, die sich aus verschiedenen gesetzlichen und tariflichen Regelungen ergibt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) haben in den vergangenen Jahren betont, dass die Arbeitszeit vollständig erfasst werden muss – nicht nur für die Lohnabrechnung, sondern auch, um Pausen und Ruhezeiten sicherzustellen. Ziel der Regelungen ist, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Laut Arbeitszeitgesetz gilt: Wer länger als sechs Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine unbezahlte Pause von 30 Minuten, ab neun Stunden sind es 45 Minuten. Außerdem muss nach Ende der täglichen Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.

Bereits 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Arbeitgebende verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Zeiterfassung einzuführen. Damit soll sichergestellt werden, dass Arbeitszeiten korrekt dokumentiert und gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden. 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar: Auch ohne eine neue gesetzliche Regelung ergibt sich diese Pflicht bereits aus dem bestehenden Arbeitszeitgesetz.

Apotheken arbeiten seitdem verstärkt mit elektronischen Zeiterfassungssystemen. Das sorgt für mehr Transparenz, kann aber auch neue Konflikte auslösen, wenn sich Mitarbeitende plötzlich mit unklaren Arbeitszeitbuchungen oder fehlerhaften Stundenerfassungen konfrontiert sehen, etwa durch Feiertage oder Krankheitstage.

Für Feiertage, Krankheitstage und Urlaubstage gibt es gesetzliche Vorgaben, die eine faire Vergütung sicherstellen:

  • Entgeltfortzahlungsgesetz: Beschäftigte erhalten für arbeitsfreie Feiertage und Krankheitstage die Vergütung für die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit.
  • Bundesurlaubsgesetz: Auch im Urlaub wird das Gehalt für die reguläre Arbeitszeit gezahlt.

Das Problem: Viele Zeiterfassungsprogramme arbeiten mit Durchschnittswerten anstatt mit den tatsächlichen Arbeitszeiten pro Tag. Wer nicht an jedem Tag gleich viele Stunden arbeitet, sondern seine Zeiten flexibel verteilt, kann dadurch Minusstunden ansammeln.

Um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten die Arbeitszeiten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Besonders bei einem Jahresarbeitszeitkonto ist dies entscheidend. Die Tarifvertragsparteien – also ADEXA und der ADA beziehungsweise der SAV und die TGL Nordrhein – haben festgelegt: Ein solches Konto ist nur dann wirksam, wenn eine Musterwoche mit festen Arbeitszeiten schriftlich dokumentiert wird. An Feiertagen, bei Krankheit oder im Urlaub werden die in dieser Musterwoche hinterlegten Stunden gutgeschrieben. Damit lassen sich Konflikte bei der Arbeitszeiterfassung vermeiden.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz
THEMEN
Adexa

Mehr von Avoxa