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Corona-Schnelltests

Die Auswirkungen der Testpflicht auf Apotheken

Die Bundesregierung hat sich heute darauf verständigt, eine Testpflicht für Unternehmen einzuführen. Das kündigte der Regierungssprecher Steffen Seibert in der Bundespressekonferenz an. Beschäftigte in der Offizin mit direktem Kundenkontakt haben demnach künftig einen Anspruch auf mindestens zwei Coronavirus-Schnelltests pro Woche. Für Apotheken ist die Einführung der Testpflicht aus zweierlei Hinsicht spannend.
Charlotte Kurz/PTA-Forum
13.04.2021  17:00 Uhr

Arbeitgeber sind künftig verpflichtet »in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßig Selbst- und Schnelltests anzubieten«. Alle Beschäftigten, die demnach im Betrieb präsent sind, sollen mindestens einmal pro Woche ein Testangebot erhalten. »Besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen«, sollen mindestens zweimal pro Woche ein solches Angebot erhalten.  Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber, so sieht es das BMAS vor.

Seibert betonte zudem die Freiwilligkeit der Test für Angstellte: »Arbeitnehmer werden nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Gleichwohl appelliert die Bundesregierung, die Testangebote auch anzunehmen.«

Vor- und Nachteile für Apotheken

Für das Apothekenpersonal ist die Testpflicht aus zweierlei Hinsicht spannend: Da Apothekenangestellte meist mit direktem Kundenkontakt arbeiten, sind auch Apothekeninhaber dazu verpflichtet, ihrem Personal regelmäßig Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung zu stellen. Allerdings hätten Apotheken- und Filialleitungen keine Möglichkeit, ihre Angestellten zur Teilnahme an den Tests zu zwingen, meint Minou Hansen, Leiterin der Rechtsabteilung der Apothekengewerkschaft Adexa. Dies wäre nur möglich, wenn ein örtlicher, hoher Infektionsausbruch bestünde. Dann könnte die Apothekenleitung anordnen, dass Angestellte nur mit negativem Testergebnis in der Offizin arbeiten dürfen. »Ohne entsprechende landesrechtliche Verordnungen dürften damit aber keine finanziellen Einbußen verbunden sein«, so Hansen.

Zudem könnte eine Testpflicht für Unternehmen verstärkt Kooperationen zwischen Apotheken und Betrieben fördern. Bislang bieten einige Apotheken bereits vereinzelt Betriebstestungen an. Dafür schicken Unternehmen ihre Mitarbeiter zu Testungen in eine benachbarte Apotheke. Die Mitarbeiter erhalten von den Apotheken Zertifikate mit den Test-Ergebnissen. Diese Tests sind im Rahmen der kostenlosen Bürgertests aber zurückgegangen, berichteten zuletzt Apotheker der PZ. Mit der Testpflicht könnten nun auch die Betriebstestungen in Apotheken wieder zunehmen.

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