Die geplanten Cannabis-Regeln im Überblick |
Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten, wie das Gesundheitsministerium betont. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Der Konsum «in unmittelbarer Gegenwart» von unter 18-Jährigen soll verboten sein, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Kiffen wird auch auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich – untersagt. Zunächst waren 200 Meter angedacht.
Dazu, wie viel Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken konsumiert wird, liegen laut Gesundheitsministerium noch keine validen Daten vor. Studien zufolge haben 4,5 Millionen Erwachsene nach eigenen Angaben in den zurückliegenden zwölf Monaten wenigstens einmal Cannabis konsumiert - bei Männern 10,7 Prozent und bei Frauen 6,8 Prozent. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen war der Konsum demnach am stärksten verbreitet. Dabei bestehen Experten zufolge bis zum Alter von 25 Jahren wegen des noch anhaltenden Reifeprozesses des Gehirns besondere Risiken für psychische, physische und soziale Beeinträchtigungen.
Nach dem angepeilten Bundestagsbeschluss kommt das Gesetz abschließend noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht. Prinzipiell könnte die Länderkammer aber den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und die Pläne so noch abbremsen. Begleitend zur Legalisierung prüft das Bundesverkehrsministerium gerade auch, wie ein THC-Grenzwert für Cannabis am Steuer gefasst werden könnte – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es auch eine Amnestie von Verurteilungen für Fälle geben, die künftig erlaubt sind. Eine geplante zweite Säule der Legalisierung hängt vorerst in der Warteschleife: Modellprojekte mit lizenzierten Geschäften.