Die häufigsten Wirkstoffe in Rezepturen |
Am häufigsten wird in Rezepturen die DAC Basiscreme als Grundlage verarbeitet. / Foto: Getty Images/enriscapes
Seit Juli 2022 sind Apotheken bei der Abrechnung von allgemeinen Rezepturen über das klassische Papierrezept verpflichtet, elektronische Zusatzdaten an die Krankenkassen zu übermitteln. Diese Z-Daten enthalten auch Informationen zu den Bestandteilen der Rezeptur. Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) hat nun alle 2,3 Millionen allgemeine Rezepturen analysiert, die zwischen April und September 2023 mit dem Sonderkennzeichen 09999011 zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet wurden. Mit allgemeinen Rezepturen sind vor allem Salben, Cremes, Zäpfchen und Kapseln gemeint (keine parenteralen Zubereitungen).
Aus den Abrechnungsdaten von April bis September 2023 hat das DAPI nun die am häufigsten eingesetzten Wirk- und Hilfsstoffe ermittelt. Mit 446.000 Abrechnungszeilen lag das Glucocorticoid Triamcinolon am weitesten vorn, schreibt das DAPI anlässlich seiner Zahl des Monats, gefolgt vom Antimykotikum Clotrimazol (368.000 Abrechnungszeilen) und dem Antibiotikum Erythromycin (250.000 Abrechnungszeilen).
Als Grundlage für Topika wurde die Basiscreme DAC mit Abstand am häufigsten eingesetzt (620.000 Abrechnungszeilen). Häufigster Hilfsstoff war Propylenglykol (210.000 Abrechnungszeilen), der unter anderem als Lösungsvermittler, Penetrationsbeschleuniger und zur Konservierung wasserhaltiger Zubereitungen eingesetzt wird. Ebenfalls häufig verwendet mit 192.000 Abrechnungszeilen wurde Neutralöl, das als Anreibemittel für Wirkstoffe verwendet wird.
Ein Großteil der verarbeiteten Substanzen und Packmittel (79 Prozent der in den Z-Daten abgerechneten Zeilen) war über die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe geregelt, die der Deutsche Apothekerverband zum 31. Dezember 2023 gekündigt hat, da es bislang keine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband für eine Anpassung gibt. 5 Prozent der Abrechnungszeilen betrafen für Rezepturen verwendete Fertigarzneimittel; die restlichen 16 Prozent betreffen nicht über die Hilfstaxe geregelte Substanzen, Kosmetika oder Gefäße.