Kinder sind empfindlich, was den Geschmack von Medikamenten angeht. / © Adobe Stock/Halfpoint
In flüssigen Arzneiformen zum Einnehmen finden sich meist Süßungsmittel und Geschmackskorrigentien – und das nicht ohne Grund, denn viele Wirkstoffe haben einen nicht sehr angenehmen Geschmack. Typische bittere Wirkstoffe sind zum Beispiel Antibiotika oder Ibuprofen. Gerade Kinder sind diesbezüglich empfindlich. Einen besseren Geschmack erhalten die Zubereitungen etwa durch den Zusatz von Erdbeer- oder Orangenaromen, denn diese maskieren unangenehme Noten durch ihren Geruch. Dazu haben sich auch ätherische Komponenten wie Pfefferminzöl bewährt.
Damit Apothekenteams auch bei nicht standardisierten flüssigen Zubereitungen einen Überblick über die für pharmazeutische Zwecke geeigneten Aromen haben, hat das DAC/NRF-Team den Rezepturhinweis »Aromen« erweitert. Dort sind neben üblichen Anwendungskonzentrationen auch die Eigenschaften der Ausgangsstoffe zusammengefasst, zum Beispiel hinsichtlich Lipo- und Hydrophilie. Zudem sind die verfügbaren NRF-Vorschriften verlinkt, etwa, um Informationen zu erforderlichen Dispersionsmitteln wie Macrogol-40-glycerolhydroxystearat zu erhalten. Nicht zuletzt wird die Kennzeichnung der Aroma- und Geruchsstoffe thematisiert, denn bei bestimmten Stoffen ist ein Warnhinweis auf dem Etikett vorgeschrieben. so etwa bei bestimmten ätherischen Ölen oder Propylenglycol.
Relevante NRF-Stammzubereitungen für Aromen: »Pfefferminz-Farbmittel-Konzentrat ›Blau‹« (NRF S.21.) und »Aroma-Farbmittel-Konzentrat ›Gelb‹« (NRF S.23.). Für spezielle Geschmacksrichtungen kann laut DAC/NRF auf pharmazeutische Grundstoffe zurückgegriffen werden, wobei die Herstellung analog zum Pfefferminz-Farbmittel-Konzentrat erfolgen kann.
Das DAC/NRF-Team hat auch noch ein paar weitere Tipps, die das Apothekenteam in der Beratung weitergeben kann: