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Gleiche Substanz, verschiedene H-Sätze

Was die Sicherheit im Labor oder in der Rezeptur betrifft, gibt es kein Vertun: Im Zweifelsfall sollte immer die strengere Gefahreneinstufung für eine Ausgangssubstanz zugrunde gelegt werden. Unser Rezeptur-Coach erklärt, was in der Praxis zu tun ist.
AutorKontaktElke Wolf
Datum 29.08.2025  08:00 Uhr

Vielleicht ist Ihnen auch schon mal aufgefallen, dass es Substanzen gibt, die – je nach Lieferant – eine andere Sicherheitseinstufung haben. In diesen Fällen weichen die H-Sätze voneinander ab, obwohl es die gleiche Substanz ist. Apothekerin Dr. Sandra Barisch erklärt die Hintergründe.

»Für die Erstellung der Sicherheitsdatenblätter ist ausschließlich der Lieferant verantwortlich. Es gibt keine Standardisierung – sowohl in Deutschland als auch in der EU nicht –, welche Substanz welche H-Sätze tragen muss.« Insofern sei es nicht verwunderlich, dass es je nach Lieferant zu unterschiedlichen Einschätzungen bei den Angaben kommen kann. »Im Endeffekt ist der Lieferant haftungsrechtlich verantwortlich. Deshalb entscheiden sich vorsichtige Firmen meist für die strengere Einstufung«, wertet die Rezepturexpertin.

Dieses Vorgehen sollten PTA auch für die Arzneimittelherstellung adaptieren; im Zweifelsfall ist immer die strengere Einstufung zugrunde zu legen. »Die aktuellen Sicherheitsdatenblätter aller Rezeptursubstanzen sollten jederzeit griffbereit und zugänglich sein. So kann im Notfall – also etwa beim Verschütten, im Brandfall oder bei Hautkontakt – schnell nachgelesen werden, was zu tun ist«, rät Barisch.

Und noch ein Tipp: Es kommt gar nicht selten vor, dass die H-Sätze nicht im Wortlaut, also als klar verständlicher Text auf dem Transportgefäß aufgebracht sind. Falls das Transportgefäß auch als Standgefäß genutzt wird, sollte das vor allem bei den Sätzen H340, H350 und H360 unbedingt nachgeholt werden. Dazu die H-Sätze einfach aus dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen und auf dem Gefäß ergänzen.

Kleiner Reminder: Die H-Sätze 340, 350 und 360 kennzeichnen Gefahrstoffe, die erbgutverändernd (H340), krebserzeugend (H350) oder fortpflanzungsgefährdend (H360) sind.

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