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Digitaler Nachweis für Auffrischimpfungen

Seit gestern können Apotheken ein weiteres digitales Covid-19-Impfzertifikat ausstellen: den Nachweis über eine durchgeführte Auffrischimpfung. Das DAV-Portal wurde am gestrigen Mittwochmorgen aktualisiert. Theoretisch könnte laut DAV-Portal nun sogar eine vierte Dosis zertifiziert werden. Für Auffrischimpfungen gibt es allerdings noch keine offizielle Empfehlung.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 16.09.2021  15:00 Uhr
Auffrischimpfung: Weder Zulassung noch Empfehlung

Auffrischimpfung: Weder Zulassung noch Empfehlung

Zur Erinnerung: Für die Auffrischimpfungen gibt es noch keine offizielle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und auch noch keine entsprechende Zulassung. Bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) sind für die Impfstoffe von Moderna und Biontech/Pfizer aber Anträge für die Verabreichung einer dritten Dosis mittlerweile eingegangen. Internationale Wissenschaftler hatten zudem zur Zurückhaltung bei der Booster-Impfung aufgerufen. Für einen offiziellen vollständigen Impfschutz werden die Auffrischimpfungen nicht benötigt.

Neu ist in der ABDA-Handlungshilfe zudem der Hinweis, dass die Übertragung der Dokumentation einer erfolgten Covid-19-Impfung in den analogen, gelben Impfpass nun seit einer vor kurzem erfolgten Änderung der Impfverordnung mit 2 Euro je Eintrag vergütet wird. Und: Apotheken dürfen auch digitale Covid-19-Genesenenzertifikate bei der Vorlage von positiven Testergebnissen (PCR-Test, NAT), die in Nicht-EU-Staaten ausgestellt worden sind erzeugen, stellt die ABDA zudem klar.

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