Der Ausweis ist eine Möglichkeit, seine Spendebereitschaft zu dokumentieren. / © Adobe Stock/Alexander Raths
Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich wohl niemand gern. Dabei ist es im Falle des Falles für Angehörige eine große Entlastung, wenn sie über die eigenen Wünsche Klarheit haben. Zum Beispiel darüber, ob man Organe und Gewebe spenden möchte.
Wer also eine Entscheidung zur Organspende getroffen hat, tut gut daran, sie festzuhalten. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rät zudem, Angehörige über die eigene Entscheidung zu informieren.
Ihn bekommt man zum Beispiel in Apotheken, Arztpraxen oder auch auf der Webseite organspende-info.de des BIÖG. Dort kann man sich einen Ausweis als PDF-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken herunterladen. Will man statt dünnem Papier eine feste Plastikkarte haben, kann man diese ebenfalls bestellen. Und wer auf Reisen sichergehen möchte, findet dort PDF-Vorlagen in rund 30 Sprachen zum Download. Wichtig, wenn man den Organspendeausweis ausgefüllt hat: Datum und Unterschrift nicht vergessen, erst dann ist er gültig – und die Karte stets bei sich tragen, etwa im Portemonnaie.
Umentschieden? Dann gilt: den alten Ausweis vernichten und einfach einen neuen ausfüllen. Gültig ist immer die jüngste Erklärung, die man abgegeben hat.
Seit März 2024 gibt es die Möglichkeit, die Entscheidung digital zu hinterlegen. Das geht über die Webseite organspende-register.de, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte betreibt. Im Fall der Fälle können Krankenhäuser im Register hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen.
Um dort die eigene Entscheidung hinterlegen zu können, muss man sich authentifizieren. Dafür braucht es entweder einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte. E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer sollte man ebenfalls parat haben.
Der Eintrag in das Organspenderegister ist freiwillig und kostenlos. Auch hier gilt: Umentscheiden ist jederzeit möglich.
Übrigens: Erklärungen zur Organspende kann man auch über die App der eigenen Krankenkasse abgeben. Dafür wird die Gesundheits-ID benötigt.
Geometrische Formen mit den Buchstaben »O« und »D«, die für »Organ Donor« (engl. für Organspende) stehen: So sehen Organspende-Tattoos aus. Sie gehen auf den Verein Junge Helden zurück. Im Rahmen von Aktionen kann man sie sich mitunter kostenlos stechen lassen, um seine Bereitschaft zur Organspende auszudrücken.
Rechtlich sind diese Tattoos aber nicht gültig, schreibt das BIÖG. Heißt: Ärztinnen und Ärzte dürfen es nicht alleine als Willensbekundung nutzen. Die Motive können also einen Organspendeausweis, Registereintrag oder Hinweis in der Patientenverfügung nicht ersetzen.
Die Entscheidung für eine Organspende kann man laut der BZgA zudem auf jedem anderen Schriftstück festhalten – zum Beispiel in der Patientenverfügung. Wichtig: Es darf dabei nicht zu Widersprüchen kommen. Das kann laut organspende-info.de beispielsweise passieren, wenn man einer Organspende zustimmt, aber eine künstliche Beatmung ablehnt. Hintergrund: Nur wenn die zeitweise fortgeführt wird, können Organe entnommen werden. Zu medizinischen Fragen rund um die Patientenverfügung kann man sich etwa in der Hausarztpraxis beraten lassen. Sichergehen kann man zudem, wenn man auf Textbausteine zur Organspende zurückgreift, die das BIÖG online zur Verfügung stellt.
Im Ernstfall muss klar sein, wo die Patientenverfügung liegt. Heißt: Angehörige über den Ort informieren, rät organspende-info.de. Auch ein Hinweis in Geldbeutel oder am Kühlschrank können helfen.
Vorsicht: Die Entscheidung zur Organspende im Testament festzuhalten, ist nach Angaben des BIÖG nicht sinnvoll. Denn es wird erst zu einem Zeitpunkt geöffnet, an dem es für eine Organspende schon zu spät ist.
Beim Ausfüllen ist es wichtig, dass sich die Angaben nicht widersprechen, so das BIÖG. Organspendeausweis und -register geben insgesamt fünf Auswahlmöglichkeiten vor. Man kann: