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Ab 8. März

Ein kostenloser Schnelltest pro Woche

Die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen stehen nun fest: Künftig hat jeder das Recht, sich mindestens einmal pro Woche kostenlos mit einem Schnelltest auf das Coronavirus testen zu lassen. Die Schnelltests sollen in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen angeboten werden. Diese Erweiterung der Nationalen Teststrategie ist an einen fünfstufigen Öffnungsplan geknüpft. 
Charlotte Kurz
Stephanie Schersch
04.03.2021  14:30 Uhr

Bis spät in die Nacht haben Bund und Länder am gestrigen Mittwoch über die Verlängerung des Lockdowns und mögliche Öffnungsschritte beraten. Nun gibt es eine Entscheidung, samt fünf-stufigem Öffnungsplan. Der Beschluss fasst das Vorhaben folgendermaßen zusammen: »Für die nächsten Wochen und Monate wird es bei stabilem Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen.« So sollen beispielsweise ab dem 8. März weitere Geschäfte wie Buchhandlungen oder Gartenmärkte wieder öffnen. Auch sind dann körpernahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.

Neben dem Öffnungsplan liegt der Fokus des Beschlusses von Bund und Ländern auf einer Ausweitung der Nationalen Teststrategie. In dem Papier heißt es: »Regelmäßige Testungen können dabei unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen.« Damit legt die Regierung eine Kehrtwende hin: Bis vor wenigen Wochen wurden explizit nur Personen getestet, die Krankheitssymptome und Kontakt zu SARS-CoV-2 hatten

Bis allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, sollen nun vor allem regelmäßige Schnell- und Selbsttests aushelfen, um »mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen«. Bis in den April werden folgende Maßnahmen umgesetzt: »Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest« ermöglicht. Dieser kann bei einem Testzentrum, bei Ärzten oder in Apotheken durchgeführt werden. Zudem erhalten die Bürger nach dem Test eine Bescheinigung über das Testergebnis. In einem früheren Vorschlagspapier hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwei kostenlose Schnelltests pro Woche anvisiert. Medienberichten zufolge drängte das Bundesfinanzministerium aber aus Sorge vor zu hohen Kosten auf die Änderung hin zu mindestens einem Test. Der Anspruch auf einen kostenlosen Test soll ab 8. März gelten, die Kosten trägt der Bund. Das Beschlusspapier äußert sich nicht weiter zu der Organisation und Vergütung der Tests. Dies wird in einer Verordnung des BMG geregelt, diese soll am Montag in Kraft treten. Derzeit stehen insgesamt 18 Euro Vergütung je Test (inklusive Materialkosten) zur Debatte.

Kostenlose Tests für manche Bereiche Pflicht

Diese kostenlosen Tests werden künftig auch wichtig werden, da sie für gewisse körpernahe Dienstleistungen Voraussetzung werden, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann (etwa bei der Kosmetik oder bei einer Rasur) . Mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest können diese Dienstleistungen ab 8. März in Anspruch genommen werden.

Auch in den Schulen und in Unternehmen soll mindestens ein kostenloser Schnelltest pro Woche angeboten werden. Allerdings können hier laut Papier sowohl die Schnelltests von professionellen Anwendern als auch die Selbsttests zum Einsatz kommen.

Ein positives Testergebnis erfordere aber »eine sofortige Absonderung und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR«, heißt es. Dieser PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden. Damit sollen künftig unter Umständen auch Apotheken PCR-Tests durchführen, wenn etwa ein vor Ort durchgeführter Schnelltest positiv ausfällt. Wie genau dies organisiert werden könnte, wird nicht näher beleuchtet.

Den Einsatz von Selbsttests wird insbesondere vor einer privaten Zusammenkunft empfohlen. Tests werden zudem verstärkt in Öffnungsschritt 4 zum Zuge kommen. Dieser tritt ein, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in einem Bundesland oder einer Region zwei Wochen lang nicht verschlechtert hat. Dann könnten auch wieder Kultureinrichtungen und die Außengastronomie öffnen sowie Sport im Innen- und Außenbereich stattfinden. Wenn sich allerdings die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 bewegt, dann ist für den Restaurant- und Theaterbesuch und für Sport ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest notwendig.

Impfgeschwindigkeit soll sich verdoppeln

Auch das Impfen soll in Zukunft beschleunigt werden. Zurzeit werden bis zu 200.000 Impfungen am Tag durchgeführt. Vor allem durch die Mithilfe und die Einbeziehung der niedergelassenen Ärzte, aber auch durch das weitere Impfen in den Impfzentren und durch die mobilen Impfteams soll sich die Zahl nun bald verdoppeln. Die Konferenz einigte sich dabei auf den Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Impfverordnung so abzuändern, dass bereits ausgewählte Ärzte ab kommender Woche unkomplizierter impfen dürfen.

Routinemäßig sollen die Haus- und Fachärzte dann ab Ende März oder spätestens Anfang April gegen Covid-19 impfen. Dabei soll auch die Strategie der zurückgehaltenen Impfdosen für die Zweitimpfung geändert werden: Diese sollen »deutlich reduziert werden« und das Impfintervall »möglichst ausgeschöpft werden«, um so schnell wie möglich vielen Bürgern ein Impfangebot machen zu können. Zudem erwarten Bund und Länder aufgrund von neuen Studiendaten aus England, dass die Ständige Impfkommission bald eine Empfehlung ausspricht, auch die Bevölkerung über 65 Jahre mit dem Astra-Zeneca Impfstoff immunisieren zu können. Die neue Test- und Impfstrategie wird damit begründet, dass es nun zunehmend Impfstoff sowie Schnell- und Selbsttests in »sehr großen Mengen« gebe. 

BMG sichert Schnelltest-Kontingent

Bislang haben sieben Hersteller eine Sonderzulassung für ihre Selbsttests erhalten. Mit diesen Herstellern steht das BMG bereits in Verhandlungen über Lieferkontingente, für die der Staat dann eine Art Absatzgarantie ausspricht. Im Gespräch sind nach Angaben des BMG vorerst Mengen von bis zu 208 Millionen Tests. In den kommenden Tagen und Wochen dürften auch andere Hersteller mit ihren Produkten auf den Markt drängen. Auch mit diesen potenziellen Anbietern stehe das BMG bereits in Kontakt, um zusätzliche Selbsttests zu sichern, erklärte das Ministerium auf Nachfrage der PZ. Zuletzt hatte die Bundesregierung bereits Absprachen über Schnelltests getroffen, die nur durch professionelles Personal zum Einsatz kommen dürfen. Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurden in Rahmenverträgen Mindestmengen von 50 bis 60 Millionen Tests pro Monat für den deutschen Markt vereinbart.

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