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Einlösen des E-Rezepts mit Gematik-App wird einfacher

Das digitale Einlösen des E-Rezepts soll laut Gematik einfacher werden. Geplant ist, die App auch ohne NFC-fähige Gesundheitskarte und PIN nutzbar zu machen.
PZ/PTA-Forum
18.11.2022  11:30 Uhr

Eine E-Rezept-App der Gematik existiert bereits. Das Problem ist aber nach wie vor das komplexe Registrierungsverfahren. Die Versicherten müssen sich mit Hilfe einer NFC-fähigen Gesundheitskarte identifizieren, die ans Smartphone gehalten wird, und benötigen eine PIN-Nummer von der Krankenkasse. Allerdings sind diese Karten nicht flächendeckend ausgeteilt. Das von vielen favorisierte Alternativ-Verfahren – die Übermittlung über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) – hatte zuletzt durch eine Ablehnung des Bundesdatenschutzes ebenfalls einen Rückschlag erhalten. Und so ist man derzeit auf der Suche nach sicheren, alternativen Wegen zur E-Rezept-Übermittlung, damit die Ausdrucke auf Papier nur eine Übergangslösung sind.

Nun plant die Gematik, ihre E-Rezept-App mit den Grund-Dienstleistungen auch ohne eine Registrierung nutzbar zu machen. Dazu haben die Gesellschafter der Gematik, zu denen neben dem Bundesgesundheitsministerium auch die Apotheker, Ärzte, Krankenkassen, Kliniken und Zahnärzte gehören, beschlossen, die Funktion »Einlösen ohne Anmeldung« zu integrieren.

Die App soll demnach eine Funktion erhalten, mit der die Versicherten ihren E-Rezept-Code einscannen können. Den Code können sie in der Apotheke auf dem Smartphone vorzeigen. Ebenso soll es möglich sein, das verordnete Medikamente vorab in der ausgewählten Apotheke reservieren zu lassen und einen gewünschten Botendienst anzugeben.

In dem Beschluss heißt es weiterhin, dass die Funktion diskriminierungsfrei für alle Apotheken und mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von der E-Rezept-App bis zur Apotheke zugänglich sei. Es handele sich um eine Übergangslösung bis die Identifizierungsmöglichkeiten für die komplette Nutzung der Gematik-App überarbeitet wurden. Wichtig ist auch: Laut Beschluss hat es vonseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und des Bundesdatenschützers Ulrich Kelber keine Sicherheitsbedenken gegen die Funktion gegeben.

Wann diese »Light-Version« der Gematik-App flächendeckend erhältlich sein wird, dazu gibt es im Beschluss allerdings keine Angaben. Klar ist, dass nicht nur die Gematik die Software ihrer App neu auflegen muss, auch die Gedisa muss Änderungen am Verzeichnisdienst und am Verbändeportal der Apotheken vornehmen.

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