Einlösen per EGK flächendeckend möglich |
Die Gesundheitskarte wird in der Apotheke in ein Lesegerät gesteckt. / Foto: ABDA
Kassenpatienten haben insgesamt drei Optionen, ihre elektronische Verordnung einzulösen: durch die E-Rezept-App, den Papierausdruck mit Rezeptcode und via elektronischer Gesundheitskarte (EGK). Letzterer Einlöseweg ist jetzt flächendeckend verfügbar, wie die Gematik und der Deutsche Apothekerverband am 1. September in einer gemeinsamen Pressemeldung informierten. Diese neue Option war Anfang Juli 2023 in den Apotheken gestartet, nun sind die technischen Voraussetzungen dafür in allen Softwaresystemen bundesweit geschaffen.
»Wir geben einen neuen technischen Impuls und haben damit einen weiteren wichtigen Meilenstein bei der Einführung des E-Rezepts in Deutschland erreicht. Die Apotheken in Deutschland sind zwar schon lange bereit für das E-Rezept, können nun aber auch flächendeckend die E-Rezepte per Gesundheitskarte einlösen«, sagte Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV). »Wir freuen uns, dass immer mehr E-Rezepte in den Apotheken ankommen und ermutigen die Arztpraxen, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.«
Auch Gerhard Haas, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS), sieht die Apotheken gut aufgestellt: »Auch wir freuen uns, dass wir das neue Verfahren zur Einlösung eines E-Rezepts mittels EGK in den Systemen der Apotheken mittlerweile umfassend bereitstellen konnten und es den gewünschten Vorteil beim Umgang mit dem E-Rezept zeigt«.
Im August wurden erstmalig mehr als 100.000 E-Rezepte wöchentlich in Apotheken eingelöst. Seitdem gehen die Zahlen stetig nach oben. »Wir sehen eine deutliche Zunahme der eingelösten E-Rezepte und liegen jetzt insgesamt bei mehr als 3 Millionen. Es steigen nun auch mehr Ärztinnen und Ärzte auf das E-Rezept um. Das ist gut – aber insgesamt brauchen wir mehr Tempo, denn es gilt, die Zeit bis zur verpflichtenden Einführung zu nutzen«, betonte Gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken. Das Feedback aus Praxen und Apotheken zeige, dass das E-Rezept und der EGK-Weg zuverlässig funktionieren. Es gebe also keinen Grund mehr, mit der Nutzung des E-Rezepts zu warten.
Beim Einlösen mit der Gesundheitskarte müssen Versicherte in der Apotheke nur ihre Gesundheitskarte in ein Kartenlesegerät einstecken. Mehr wird nicht benötigt, weder ein Zettel noch eine PIN oder ein anderer Nachweis. So können auch E-Rezepte für Angehörige komfortabel eingelöst werden. Das Rezept wird nicht auf der EGK gespeichert: Die EGK dient als Schlüssel, damit die Apotheke die Rezepte des Versicherten abrufen kann. Die vom Versicherten aufgesuchte Apotheke sieht somit sofort alle noch einlösbaren Rezepte.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.