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APP, NFC und PIN

Elektronische Patientenakte einrichten – so geht’s

Wer die vollen Möglichkeiten der elektronischen Patientenakte nutzen will, braucht die dazugehörige App. Doch mit dem Download ist es längst nicht getan. Ein Überblick.
AutorKontaktdpa
Datum 24.07.2025  14:00 Uhr

Ein digitaler Ordner, in dem alle wichtigen Gesundheitsdokumente gesammelt sind: Das ist die Grundidee der elektronischen Patientenakte (ePA). Und in diesen Ordner möchte man als Versicherter auch gern hineinschauen können. »Wer die vollen Möglichkeiten nutzen will, braucht die ePA-App seiner Krankenkasse«, sagt Gesundheitsexpertin Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dann kann man nicht nur sehen, was genau in der Akte liegt, sondern auch Zugriffsrechte für Arztpraxen und Apotheken anpassen und selbst ältere Dokumente hochladen.

Wie Sie die richtige App finden

Jede Krankenkasse hat ihre eigene ePA-App. Wie die Anwendung genau heißt, kann man über eine Liste der Gematik herausfinden, der nationalen Agentur für digitale Medizin. Gut zu wissen: Die einzelnen ePA-Apps stellen unterschiedliche Anforderungen an das Betriebssystem des Smartphones. Ein Beispiel: Während der einen ePA-App auf dem iPhone iOS 15 ausreicht, braucht die andere iOS 17. Auf Android laufen die Anwendungen in aller Regel ab Version 10.

Wie Sie die ePA-App einrichten

Hat man die App heruntergeladen, ist es aber längst noch nicht getan – nun muss sie eingerichtet werden. Dafür braucht es:

  • eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion
  • und eine PIN, die Versicherte bei ihrer Krankenkasse anfordern müssen.

»Die bekommen Sie allerdings nicht einfach so per Post zugeschickt, sondern Sie müssen sich authentifizieren«, sagt Sabine Wolter. Gängig ist dabei das Postident-Verfahren, bei dem man sich in der Postfiliale vor Ort mit dem Personalausweis legitimiert. Liegt die PIN vor, kann man die ePA-App einrichten. Je nach Krankenkasse kann sich der Ablauf leicht unterscheiden.

Welche Alternative zur App noch kommen soll

Übrigens: Künftig soll es auch einen ePA-Client geben, mit dem man sich über Laptop oder PC Zugriff auf die eigene Akte verschaffen kann. Dass es diesen Weg geben soll, findet Sabine Wolter wichtig: »Uns wird immer wieder zugetragen, dass Ältere, die nicht so firm sind mit dem Smartphone, durchaus im Beruf aber am PC gearbeitet haben, auf diese Desktop-Anwendung warten.«

Ganz ohne App oder Client lässt sich die ePA nur passiv nutzen. Heißt laut Verbraucherzentrale: Man kann keine Daten einsehen, hochladen und verwalten. Wer etwa die Zugriffsrechte für Arztpraxen anpassen möchte, muss das über die zuständige Ombudsstelle seiner Krankenkasse tun. Allerdings können Versicherte auch eine Vertrauensperson als Vertretung benennen, die auf ihrem Endgerät die ePA-App einrichten kann.

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