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Elektronische Patientenakte jetzt schon einrichten

Wer gesetzlich krankenversichert ist, für den ist es ab dem 15. Januar 2025 so weit: die elektronische Patientenakte (EPA) kommt, und zwar ganz Gesundheautomatisch. Wer möchte, kann sie aber auch jetzt schon einrichten. Ansonsten gilt die Widerspruchslösung: Wer sie nicht nutzen will, muss dann im Januar widersprechen.
AutorKontaktdpa
Datum 27.06.2024  14:00 Uhr
Befüllen (lassen) und Zugriffsrechte einstellen

Befüllen (lassen) und Zugriffsrechte einstellen

Die Registrierung ist abgehakt – und nun? Geht man in die Arztpraxis, kann man nun darum bitten, dass aktuelle Befunde, Arztbriefe oder Laborwerte oder auch ältere Dokumente in der EPA abgelegt werden.

Übrigens: Auch Mutterpass, Impfausweis und Zahnbonusheft können dort in digitaler Form gespeichert werden. Die EPA lässt sich aber auch von Patient oder Patientin selbst befüllen. Arztbriefe, die man nur auf Papier hat, kann man einscannen und hochladen.

Und: Man kann in der App festlegen, ob man bestimmten Arztpraxen, Krankenhäusern oder auch Apotheken jeweils Zugriff auf bestimmte Dokumente der EPA gewähren möchte, so die Gematik. Dabei lässt sich auch einstellen, dass die Berechtigung nur für eine bestimmte Zeitspanne gelten soll – etwa ausschließlich für den Tag, an dem man den Arzttermin hat, heißt es von der Verbraucherzentrale.

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