Energydrinks – riskantes Aufputschmittel |
Studien zeigen, dass bei bestimmten Gelegenheiten deutlich mehr als die empfohlene Menge getrunken wird. In Diskotheken, auf Musik- und Sportveranstaltungen sowie beim Computerspielen kann ein Liter oder mehr zusammenkommen, sowohl pur als auch gemischt mit alkoholischen Getränken. Nach den Erhebungen der EFSA zählen in Deutschland 17 Prozent der Jugendlichen zu diesen sogenannten »Hoch-Akut-Trinkern« (im Vergleich: 8 Prozent in Frankreich, 26 Prozent in Belgien). Nach solch hohen Koffein-Dosen dokumentierten Interventionsstudien mit jungen Erwachsenen moderate bis schwerwiegendere unerwünschte Wirkungen: störendes Herzklopfen, Kurzatmigkeit, unkontrolliertes Muskelzittern, schwere Übelkeit, Angstzustände, Nervosität sowie Veränderungen im Elektrokardiogramm.
»Hoch-Akut-Trinker« und »Chronische Hochverzehrer« nehmen nicht nur zu viel Koffein auf. Energydrinks enthalten noch andere Zutaten, die in großen Mengen allein aus ernährungsphysiologischer Sicht abzulehnen sind: Zucker, Süßstoffe, Aromen, Farbstoffe oder Vitamine. Auch Pflanzenextrakte wie Mate, Guarana oder Ginsengwurzelextrakt sind – zumindest in größeren Mengen – kritisch zu sehen. Zumindest für Taurin (4.000 mg/l), Inosit (200 mg/l) und Glucuronolacton (2.400 mg/l), ebenfalls typische Zutaten in Energydrinks, sind Höchstmengen definiert. Auch das BfR hat diese drei Zutaten kritisch unter die Lupe genommen. Bislang gebe es keine Hinweise, dass ein moderater Konsum von Taurin, Inosit und Gluconolacton zu unerwünschten gesundheitlichen Effekten führt. Allerdings hat das Institut Taurin nur als Einzelsubstanz beurteilt und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Inhaltsstoffen aus Energydrinks nicht betrachtet. Zur akuten Toxizität von Inosit und Gluconolacton lägen aktuell keine Daten vor.
Zahlreiche Interessengruppen sehen den übermäßigen Konsum von Energydrinks bei Kindern und Jugendlichen mit Sorge und fordern verschiedene Strategien, dem entgegenzuwirken. Das BfR empfiehlt, die Risikogruppe zum Beispiel mit Aufklärungskampagnen etwa an Schulen zu erreichen. Die Hersteller wiederum haben sich einen Verhaltenskodex auferlegt, der die gesetzlichen Vorgaben für die Kennzeichnung und Vermarktung von Energydrinks ausweiten soll: Dazu gehört etwa, die Zubereitungen mit der Kennzeichnung »In moderaten Mengen konsumieren« zu versehen oder nicht aktiv das Mischen von Energydrinks mit Alkohol zu empfehlen.
Aus Sicht der Verbraucherschützer greifen diese Maßnahmen zu kurz. Die Verbraucherzentrale und Foodwatch beispielsweise fordern, dass die Zubereitungen deutlich sichtbare Warnhinweise tragen müssen und dass auf die erhöhten Risiken in Kombination mit Alkohol oder körperlicher Anstrengung hingewiesen werden müsse. Zusätzlich fordern sie ein grundsätzliches Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche für alle Erfrischungsgetränke mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 Milligramm Koffein je Liter.
In die Sache scheint Bewegung gekommen zu sein: So hat sich im vergangenen Jahr die ernährungspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Renate Künast, für ein Verkaufsverbot für Energydrinks an unter 16-Jährige ausgesprochen: »Eine Altersbeschränkung ist das wirksamste Mittel, um Kinder und Jugendliche vor erheblichen Risiken durch übermäßigen Energydrink-Konsum zu schützen.« Dass dies möglich ist, haben andere Länder bereits vorgemacht. 2014 hat Litauen als weltweit erstes Land den Verkauf an Minderjährige gesetzlich verboten, Lettland hat nachgezogen. In anderen Ländern ist der Handel aktiv geworden. In Großbritannien haben zahlreiche Supermärkte im März 2018 begonnen, keine Energydrinks mehr an Kinder und Jugendliche zu verkaufen. In den Niederlanden wurden die Discounterketten Lidl und Aldi im Oktober 2018 aktiv.