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Arbeitsrecht
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Erkältet in der Offizin

Ein bisschen Halskratzen, die Nase kribbelt. Ist das schon ein Grund zu Hause zu bleiben oder kann man trotz leichter Erkältung durchaus zur Arbeit gehen?
AutorKontaktBarbara Döring
Datum 01.12.2023  10:30 Uhr

Empfehlungen statt Verordnung

An die Stelle der Corona-Arbeitsschutzverordnung sind im Februar die Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales getreten, die auch vor anderen Infektionen wie Grippe und Erkältung schützen sollen. Diese sollten für jeden Mitarbeiter, der sich entscheidet, trotz Erkältung im HV zu arbeiten, erst recht von Belang sein. Neben den bekannten Maßnahmen wie Maske tragen, sorgfältige Handhygiene und Abstand halten gilt es dann vor allem, direkten Kontakt zu Personen, zu vermeiden, vor allem solchen, die besonders gefährdet sind. Das Für und Wider zur Arbeit zu gehen, sollte in jedem Fall gut überlegt sein. Letztlich geht es auch nach der Coronapandemie darum, die eigene Gesundheit und die der anderen zu schützen. 

 

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