| Barbara Döring |
| 01.12.2023 10:30 Uhr |
An die Stelle der Corona-Arbeitsschutzverordnung sind im Februar die Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales getreten, die auch vor anderen Infektionen wie Grippe und Erkältung schützen sollen. Diese sollten für jeden Mitarbeiter, der sich entscheidet, trotz Erkältung im HV zu arbeiten, erst recht von Belang sein. Neben den bekannten Maßnahmen wie Maske tragen, sorgfältige Handhygiene und Abstand halten gilt es dann vor allem, direkten Kontakt zu Personen, zu vermeiden, vor allem solchen, die besonders gefährdet sind. Das Für und Wider zur Arbeit zu gehen, sollte in jedem Fall gut überlegt sein. Letztlich geht es auch nach der Coronapandemie darum, die eigene Gesundheit und die der anderen zu schützen.
Ein kleines Unwohlsein, nur leichte Beschwerden – sicher spricht nichts dagegen, zur Arbeit zu gehen, wenn man nicht gerade topfit ist. Wenn jemand jedoch im Job auftaucht, obwohl eine Krankschreibung angebracht wäre, ist von Präsentismus (Engl. presenteeism = Anwesenheitszwang) die Rede. Ein Review im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, dass sich das Phänomen mitunter auch positiv auswirken kann, zum Beispiel bei chronischen Muskel-Skelett-Erkrankungen. Bei schlechtem Gesundheitszustand erhöht Präsentismus jedoch langfristig das Herz-Kreislauf-Risiko.