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Arbeit und Feiertage

Erreichbar sein verhindert Erholung

Arbeit und Freizeit verschwimmen zusehends, Smartphone und Homeoffice machen es nicht leichter. Auch an den Weihnachtstagen werden viele Arbeitnehmer erreichbar sein. Dabei ist das Abschalten für die Gesundheit wichtig.
dpa
20.12.2021  14:00 Uhr
Arbeitgeber treffen selten Gegenmaßnahmen

Arbeitgeber treffen selten Gegenmaßnahmen

Dabei stünden viele Arbeitnehmer durch die Pandemie bereits unter besonderer Belastung. Doch viele Arbeitgeber sorgten hier nicht ausreichend für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Piel fordert daher von der neuen Bundesregierung eine »Anti-Stress-Verordnung«. »Der Entgrenzung von Arbeitszeiten muss durch Betriebsvereinbarungen ein Riegel vorgeschoben werden«, sagt sie.

Die meisten Unternehmen betonen, auf das Thema angesprochen, dass die Mitarbeiter natürlich nicht unter dem Weihnachtsbaum erreichbar sein müssten. Echte Gegenmaßnahmen sind selten, es gibt sie aber: Bei Volkswagen beispielsweise gibt es seit rund zehn Jahren eine Serversperre für Mails auf Diensthandys von Tarifbeschäftigten. Nachts und an Wochenenden werden keine neuen Mails weitergeleitet. Die Regelung solle sicherstellen, »dass die Arbeitszeit durch die Nutzung von Diensthandys nicht entgrenzt wird«, heißt es vom Konzern. SMS und Anrufe sind davon aber ausgenommen.

»Ohne eine gesonderte Vereinbarung zur Rufbereitschaft sind Beschäftigte grundsätzlich nicht verpflichtet, außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten für den Arbeitgeber erreichbar zu sein.«
Deutscher Gewerkschaftsbund

Dass die Arbeitnehmer mal abschalten können, ist dabei nicht nur für sie selbst wichtig. Auch für die Unternehmen sei es durch die negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer eher von Nachteil, wenn diese das Gefühl hätten, dauernd erreichbar sein zu müssen, sagt Arbeitsforscherin Schade. »Und es ist ja auch in den seltensten Fällen wirklich wichtig, dass eine Mail am 25. Dezember beantwortet wird.« Wenn es wirklich nötig sei, Mitarbeiter erreichen zu können, sei es besser, konkrete Zeitfenster zu vereinbaren. Das gebe beiden Seiten Planungssicherheit und vermeide Stress.

Rechtlich zumindest müssen sich Arbeitnehmer in den meisten Fällen keine Sorgen machen, wenn das Diensthandy an Weihnachten aus ist. »Ohne eine gesonderte Vereinbarung zur Rufbereitschaft sind Beschäftigte grundsätzlich nicht verpflichtet, außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten für den Arbeitgeber erreichbar zu sein«, heißt es vom DGB. »Das gilt am Feierabend genauso wie während der Urlaubszeit oder an Feiertagen.«

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