Erst die Zahnreinigung, dann das Bleaching |
Schöne und gepflegte Zähne sind vielen Deutschen wichtig. / Foto: Getta Images/Yakobchuk
Umfragen zufolge sind gepflegte Zähne für 84 Prozent der Deutschen wichtig. Zu einer helleren Zahnfarbe kann grundsätzlich ein Bleaching in der Zahnarztpraxis verhelfen. Dabei werden die dunklen Farbpigmente mit speziellen carbamid- oder wasserstoffperoxidhaltigen Substanzen aufgehellt – ähnlich wie beim Blondieren der Haare.
Die Initiative Pro Dente rät vor einem Bleaching jedoch nicht nur zu einer gründlichen Untersuchung durch eine Zahnärztin oder einen Zahnart – Zähne und Zahnfleisch müssen gesund, Zahnersatz und Füllungen intakt sein –, sondern auch zu einer professionellen Zahnreinigung (PZR). Dadurch komme es bereits zu einer Aufhellung der Zähne, da Beläge und Zahnstein abgetragen werden und die natürliche Farbe der Zähne wieder zum Vorschein kommt. Das könne unter Umständen schon ausreichen und ein Bleaching überflüssig machen.
Die Zahnreinigung ist zwar keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, viele Versicherungen zahlen aber einen Zuschuss oder erstatten die Kosten, die oft bei rund 100 Euro liegen, komplett. Ein Bleaching ist dagegen eine rein kosmetische Behandlung und muss als Privatleitung selbst bezahlt werden.
Und wenn einem die Zahnfarbe auch nach der Zahnreinigung weiterhin nicht gefällt, es doch ein Bleaching sein soll? Dessen Ergebnis wird ProDente zufolge schöner, wenn eine Zahnreinigung vorausgegangen ist. Denn: Sind Zahnstein und Beläge runter, kann das Bleichmittel gleichmäßig auf den Zahnschmelz einwirken.
Drei Möglichkeiten der Zahnaufhellung stehen zur Verfügung: