Erste Einblicke in Sachen E-Rezept |
Ev Tebroke |
09.10.2020 12:30 Uhr |
In der Experten-Runde ging es auch darum, ob und warum die Gematik-App dem Patienten auch eine Weiterleitung an Dritte ermöglichen wird. Die Apothekerschaft hatte hier auf ein entsprechendes Verbot gepocht, damit das E-Rezept nicht zur Handelsware wird. Als Negativbeispiel galt zuletzt der Telemedizin-Anbieter Teleclinic, der vom Versandkonzern Zur Rose übernommen worden war und bei dem damit Verordnung und Arzneimittelabgabe unter einem Dach erfolgt. Neumann konnte noch nicht sagen, ob und wie die Weiterleitungsfunktion tatsächlich kommen wird. Die Möglichkeit ist mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) rein theoretisch gegeben. Die konkrete Umsetzung erfolge aber durch eine entsprechende Rechtsverordnung. Und diese liege noch nicht vor.
König betonte, der Wettbewerb im E-Rezept Markt sei »politischer Wille«, räumte aber ein, auch ihm erschließe sich derzeit noch nicht der Mehrwert einer solchen Weiterleitungsfunktion. Im weiteren Verlauf des Gesprächs ging es zudem um weitere geplante Features der Gematik-App. So soll mittel bis langfristig auch die Heimversorgung und die Verordnung von Rezepturen via E-Rezept möglich sein.
Und auch das Thema Sicherheit des E-Rezepts kam zur Sprache. Was ist, wenn es Serverprobleme gibt? Neumann konnte beruhigen und verwies auf eine solide Serverlandschaft mit vier Serverknoten. »Jedes Rezept ist mindestens auf vier Instanzen abrufbar.« Bei Ausfall eines Knotens, können drei weitere auffangen. »Wir haben sehr gute Verfügbarkeitswerte.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.