Erste Leitlinie zur Lasertherapie erschienen |
Heiße, aber auch heilsame Strahlung: Eine Lasertherapie braucht eine adäquate Nachbehandlung. / Foto: Adobe Stock/blackday
Laserverfahren gegen die verschiedensten Hautprobleme sind nicht neu. Doch haben sie sich in den vergangenen 30 Jahren enorm weiterentwickelt. Unterschiedlichste Strahlungsquellen ermöglichen den Einsatz bei immer mehr dermatologischen Indikationen, von Viruswarzen und Tattoos über Feuermale, Rosacea, (Akne-)Narben und Keloide, seborrhoische Keratosen, Falten, Epilation und verschiedenste Pigmentierungen bis hin zu Präkanzerosen und maligne Tumoren.
Nun ist erstmalig eine S2k-Leitlinie »Lasertherapie der Haut« unter Federführung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft publiziert worden. Darin finden sich für alle möglichen Indikationen Bewertungen, Empfehlungen und Evidenzen für verschiedene Laser inklusive der verfügbaren Wellenlängen, Emissionsarten, Pulsdauern oder Wirkstoffe. Herausgestellt wird eine adäquate Nachsorge für bestmögliche Ergebnisse, ihr ist ein eigenes Kapitel gewidmet. »Die neue Leitlinie ist im Praxisalltag zum einen für uns Ärzte hilfreich, beispielsweise bei der Auswahl eines bestimmten Lasers für eine definierte Indikation. Zum anderen trägt sie dazu bei, den Einsatz von Lasern an der Haut sicherer, effizienter und nebenwirkungsärmer zu gestalten«, sagte Dr. Gerd Kautz, Dermatologe aus Konz und Leitlinienautor, bei einer Presseveranstaltung des Unternehmens Bayer Vital.
Grundsätzlich unterteilt die Leitlinie zwei Laserprinzipien. Durch ablative Laser werden epidermale Hautstrukturen abgetragen, wodurch eine Wundfläche entsteht. Das können etwa CO2- oder Er:YAG-Laser (Erbium:Yttrium-Aluminium-Granat-Laser). Diese kommen zum Beispiel zur Behandlung aktinischer Keratosen oder zur Narbentherapie zum Einsatz. Nicht ablative Laser – zum Beispiel Neodym:YAG- oder Rubylaser – adressieren dagegen unter der Hautoberfläche gelegene Hautstrukturen wie Pigmente, Gefäße oder Haarwurzeln. Sie sind weniger energiereich und reizen die Haut nur oberflächlich. Sie verursachen deshalb im Gegensatz zu den ablativen Lasern keine Wunden auf der Haut, sondern eher temporäre Schwellungen und Rötungen. Sie kommen vor allem im kosmetischen Bereich zum Einsatz, beispielsweise zur Entfernung von Pigmentflecken oder zur Faltenbehandlung.
Die Leitlinienautoren betonen die Notwendigkeit einer differenzierten Nachbehandlung. Erfolgt eine nicht ablative Lasertherapie, steht die Kühlung zum Beispiel durch Kühlpacks oder feuchte Tücher im Vordergrund. In der Praxis kühlen Dermatologen quasi parallel zur Laserung. Etwas aufwendiger gestaltet sich die Pflege von ablativen Laserwunden. »Diese Laser schädigen die Hautbarriere und es entstehen Wunden. Um deren Abheilung zu optimieren und Komplikationen zu vermeiden, ist eine adäquate Nachsorge unbedingt zu empfehlen. Dabei setzen Dexpanthenol-haltige Topika wie Bepanthen® Wund- und Heilsalbe neben ausreichendem UV-Schutz Standards«, sagte Professor Dr. Peter Arne Gerber, Dermatologe aus Düsseldorf und ebenfalls Leitlinienautor.
Wurde früher weiße Vaseline zur Nachbehandlung von ablativen Laserwunden verwendet, sprechen sich die Leitlinienautoren nun für Dexpanthenol-haltige Externa aus. Verschiedene Vergleichsstudien belegen signifikante Vorteile in der Wundheilung.
Dexpanthenol ist ein stabiler Alkohol der Pantothensäure – besser bekannt auch als Vitamin B5 –, einer Komponente des Coenzyms A. Dieses ist essenziell für die Aufrechterhaltung einer normalen epithelialen Funktion und Homöostase. Darüber hinaus hat Dexpanthenol antioxidative Effekte, moduliert die Inflammation und steigert die Zellproliferation und Migration. In topischer Formulierung auf die Haut gebracht, wird Dexpanthenol in Pantothensäure umgewandelt. Studien belegen, dass durch die Behandlung mit Dexpanthenol das Stratum corneum besser hydratisiert und der transepidermale Wasserverlust begrenzt wird, berichtete Gerber. »Das hilft, die gestörte Hautbarriere zu stabilisieren und stimuliert die Regeneration der Haut«, so der Dermatologe.
»Die in der Leitlinie genannten Dexpanthenol-haltigen Externa ziehen ihre Berechtigung aus entsprechender wissenschaftlicher Evidenz«, stellte Gerber einige Studiendaten vor. So wurde in einer klinischen Untersuchung die lichtgeschädigte Haut der Patienten mit einem ablativen CO2-Laser abgetragen. Anschließend behandelten die Teilnehmer die entstandene Läsion lokal mit einer 5-prozentigem Dexpanthenol-Zubereitung oder Vaseline. In den ersten Tagen nach dem Eingriff fiel die Messung des relativen Wunddurchmessers unter der Wund- und Heilsalbe signifikant günstiger aus als unter Vaseline. Der Dermatologe hob hervor: »Die Daten legen nahe, dass Dexpanthenol direkt nach der ablativen Lasertherapie angewendet werden sollte. Mindestens ein- bis zweimal pro Tag für etwa fünf Tage lang – ein Zeitraum, nach dem die meisten oberflächlichen Wunden weitgehend abgeheilt sind.« Kautz bekräftigte: »Die Nachsorge muss stimmen, auch weil die Haut individuell anders von Sitzung zu Sitzung reagiert.«
Gerber wies darauf hin, dass die in der Leitlinie zitierten Studien zur Nachbehandlung mit dem Dexpanthenol-haltigen Externum Bepanthen® Wund- und Heilsalbe durchgeführt wurden. »Das ist das einzige Präparat, dass diese breite Studienlage hat.« Die Ergebnisse seien nicht unbedingt auf andere Zubereitungen übertragbar.
Vaseline, Melkfett oder Zubereitungen mit Zink oder Lebertran sind nicht geeignet, weil sie zu fett sind. Sie legen sich wie ein Film über die Haut. Diese kann nicht atmen, was der Wundheilung im Wege steht. Pflanzliche Zubereitungen, etwa aus Ringelblumen- und Kamillenextrakt oder Teebaumöl, sind wegen ihres potenziell allergisierenden Charakters kritisch zu sehen. Gleiches gilt für Spülungen mit Ethacridinlactat. Antiseptika sollten nur bei infektionsgefährdeten Wunden zum Einsatz kommen und topische Antibiotika aufgrund des allergenen Potenzials und der Möglichkeit der Entwicklung bakterieller Resistenzen sehr zurückhaltend angewendet werden.