PTA-Forum online
Lieferengpässe

Erweiterte Austauschregeln bleiben vorerst erhalten

Die pandemiebedingten, flexibleren Austauschregeln bei der Rezeptbelieferung bleiben vorerst bis zum 31. Juli 2023 erhalten. Ein entsprechender Passus wurde dem Gesetz zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) angehängt.
PZ
Juliane Brüggen
20.03.2023  16:00 Uhr

Die Apotheken können aufatmen: Auch nach dem 7. April dieses Jahres werden die während der Pandemie eingeführten Austauschfreiheiten vorerst Bestand haben. Der Bundestag hat am 16. März 2023 beschlossen, diese bis Ende Juli 2023 zu verlängern. Die flexibleren Austauschregeln waren während der Pandemie eingeführt worden, um Patienten einen zweiten Weg in die Apotheke und/oder zum Arzt zu ersparen, wenn das abzugebende Arzneimittel nicht vorrätig oder verfügbar war. Der Bundesrat hatte sich am 17. März ebenfalls mit dem UPD-Gesetz beschäftigt, das Vorhaben ist aber nicht zustimmungspflichtig.

Somit läuft die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am 7. April 2023 aus und wird nahtlos von dem dann in Kraft getretenen UPD-Gesetz abgelöst. Im Detail werden die Regelungen aus § 1 Absatz 3 und 4 der Verordnung befristet in das Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (§ 423) übernommen und dank einer Änderung der Apothekenbetriebsordnung auch für Privatpatienten gültig sein.

Die Apotheke darf weiterhin ein vorrätiges oder lieferbares wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben, wenn das aufgrund der vertraglichen Vorgaben abzugebende Arzneimittel, zum Beispiel ein Rabattarzneimittel, nicht am Lager oder nicht lieferbar ist. Außerdem darf, wenn erforderlich, ohne Rücksprache mit dem Arzt in weiteren Kriterien von der Verordnung abgewichen werden, sofern die verordnete Gesamtmenge an Wirkstoff nicht überschritten wird:

  • Packungsgröße (zum Beispiel eine Packung mit 80 Tabletten anstatt 100 Stück)
  • Packungsanzahl (zum Beispiel 2 x 50 Stück anstatt 100 Stück)
  • Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen (zum Beispiel Einnahme von 2 x 10 mg eines Wirkstoffs anstatt 1 x 20 mg)
  • Entnahme von Teilmengen, wenn die abzugebende Packungsgröße nicht lieferbar ist

Auch ein Aut-simile-Austausch, also die Abgabe eines »pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren« Arzneimittels, ist weiterhin möglich – wenn weder das abzugebende noch wirkstoffgleiche Alternativen vorrätig oder verfügbar sind. Dazu ist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, die auf dem Rezept zu dokumentieren und abzuzeichnen ist. Die Möglichkeit des Austauschs besteht auch, wenn das Arzneimittel mit Aut-idem-Kreuz verordnet ist.

Die Apotheken müssen die Anwendung der Sonderregeln auf dem Verordnungsblatt mit einer Sonder-PZN (in der Regel 2567024 und Faktor 5 oder 6) dokumentieren, um abrechnen zu können. Retaxationen entsprechender Verordnungen sind weiterhin nicht erlaubt.

BtM-Ausnahmen werden nicht verlängert

Die für Betäubungsmittel und im Speziellen für Substitutionsmittel geschaffenen Corona-Sonderregeln werden mit dem UPD-Gesetz nicht verlängert. Einige Erleichterungen, zum Beispiel die verlängerte Reichdauer bei »SZ«-Rezepten (zukünftig mit »ST« gekennzeichnet), bleiben aber erhalten. Hintergrund ist eine Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), die ebenfalls nahtlos am 8. April 2023 in Kraft tritt. 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz
THEMEN
Coronaviren

Mehr von Avoxa