Essstörungen bei Jugendlichen verstehen |
»Es ist wichtig, dass Freunde und Familie verstehen, dass sie nicht allein verantwortlich sind«, sagt Stephan Zipfel. »Wenn ich natürlich in der Situation als Eltern bin, ist das eine andere Situation als die als Vertrauenslehrer oder Lehrerin oder als Freundin. Und deswegen muss man immer gucken: Wer kann welche Verantwortung tragen?«
Manchmal hätten etwa Freundinnen das Gefühl, da die Betroffene nicht mit ihren Eltern spricht, seien sie verantwortlich. »Das wäre eine Überforderung«, sagt Zipfel. Was sie aber anbieten können, ist zu sagen: »Lass uns doch mal zu Frau X oder Y, unserer Schul-Sozialarbeiterin, gehen und mit der gemeinsam sprechen.« Er empfiehlt auch Beratungsstellen: »Sie sind vergleichsweise niedrigschwellig und bieten einen professionellen Kontext, in dem Betroffene erste Unterstützung erhalten können.«
Ganz wichtig: Machen Sie keine Vorwürfe und schimpfen Sie nicht. Auch gut gemeinte Ratschläge lösen oft eher Abwehr aus, sagt Zipfel. Wirksam und erfolgversprechend: die Beziehungsebene. »Wenn ich eine Beziehung zu jemandem habe, in welcher Funktion auch immer, ist es wichtig, dass ich erstmal sage: ›Du, mir fällt auf, dass es dir wohl nicht gut geht, und das tut mir wiederum weh, und ich möchte dir gerne helfen und dir zur Seite stehen‹.«
Dabei sei es nicht ungewöhnlich, wenn Betroffene einer Essstörung einen erst mal abblitzen lassen. Dann, so erklärt Stephan Zipfel, hilft es zu verstehen: Die Essstörung ist für den Betroffenen ein oft auch verzweifelter Lösungsversuch und keine schief gelaufene Interpretation von Germany’s Next Topmodel. »Dann kann ich auch die Not und das Leid der Betroffenen viel besser verstehen – und kann dann auch mit einer garstigeren Reaktion besser umgehen.«
Informationen für Betroffene, Angehörige und Freunde gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga-essstoerungen.de. Unter der BzgA-Telefonnummer 0221 892031 kann man sich montags bis donnerstags von 10:00 bis 22:00 Uhr und freitags bis sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter anderem zu geeigneten Anlauf- und Kontaktstellen vor Ort oder in der Region beraten lassen.