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Nahrungsergänzungsmittel

Experten empfehlen Grenzwert für Synephrin

Nahrungsergänzungsmittel enthalten mitunter p-Synephrin, einen Pflanzenstoff, der Ephedrin ähnelt und in Zitrusfrüchten wie Bitterorangen vorkommt. Eine Expertenkommission hat den Stoff bewertet und einen Grenzwert vorgeschlagen.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 14.10.2021  14:00 Uhr

p-Synephrin, das meist nur als Synephrin bezeichnet wird, findet sich besonders oft in Nahrungsergänzungsmitteln für Sportler oder in Schlankheitsmitteln, schreibt die Gemeinsame Expertenkommission in ihrer Stellungnahme. Häufig werde es mit Koffein kombiniert, zum Beispiel in Form pflanzlicher Extrakte aus Guarana, Kaffee oder Grüntee.

Natürlicherweise kommt Synephrin im Fruchtfleisch und in der Schale verschiedener Zitrusfrüchte vor, wie Orangen, Mandarinen, Clementinen und Zitronen. In Nahrungsergänzungsmitteln wird der Kommission zufolge meist Bitterorangenextrakt (Citrus aurantium) als Synephrin-Quelle verwendet.

Strukturell ähnelt das Phenylethylaminderivat dem Botenstoff Adrenalin und dem Alkaloid Ephedrin. Im menschlichen Körper wirkt es dementsprechend sympathomimetisch und stimuliert Adrenorezeptoren. Dadurch verengen sich die Blutgefäße, die Kontraktion des Herzens wird verstärkt und die Herzfrequenz steigt. Außerdem bewirkt Synephrin im Fettgewebe eine gesteigerte Lipolyse, was sich in einer leicht erhöhten Fettsäureoxidation zeigt.

Pharmakologische Wirkung?

Die Expertenkommission befasste sich damit, wie Bitterorangenextrakt sowie Synephrin alleine und in Kombination mit Koffein rechtlich einzustufen ist – vor allem mit Blick auf pharmakologische Wirkungen und Gesundheitsrisiken. In den 1930er-Jahren war Synephrin zwar einmal als Arzneimittel zur Behandlung von Hypotonie im Handel (Sympatol®), Wirksamkeitsnachweise waren zu dieser Zeit jedoch nicht erforderlich und eine Nachzulassung ist nie erfolgt.

In den verfügbaren Humanstudien ließen sich geringfügige sympathomimetische Effekte nachweisen, die möglicherweise durch die Kombination mit Koffein verstärkt werden. Das deutet auf eine pharmakologische Wirkung hin – eine genaue Dosierung, ab der Synephrin pharmakologisch wirkt, könne jedoch nicht festgestellt werden, so die Gemeinsame Expertenkommission. Es sei zudem nicht möglich, eine sichere Höchstmenge für Synephrin zu ermitteln, da die Datenlage zum toxischen Potenzial des Stoffs begrenzt sei.

Mögliche unerwünschte Wirkungen von Synephrin sind Herzrasen, Herzrhythmusstörungen und Unruhezustände. Auch Interaktionen kommen in Betracht, da Citrus-spp.-Extrakte zum Beispiel die Plasmakonzentrationen von Betablockern, Antidepressiva, Calcium-Kanal-Blockern, Antiarrhythmika, Estradiol, Angiotensin-II-Antagonisten oder Ciclosporin beeinflussen können – vermutlich durch Inhibition des Enzyms CYP3A4. Für isoliertes Synephrin wurde das bisher nicht belegt. Als Substrat der Monoaminooxidase könnte Synephrin außerdem mit Monoaminooxidase-Inhibitoren interagieren.

Grenzwert = allgemeiner Verzehr

Die Gemeinsame Expertenkommission kam zu dem Schluss, dass sich ein Grenzwert für Synephrin daran orientieren sollte, wie viel Synephrin Menschen über »Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs« aufnehmen. Zu diesen Lebensmitteln gehören das süße Fruchtfleisch von Orangen, Mandarinen, Clementinen sowie ihr Saft. Bitterorangen werden auch als Marmelade, Sirup, Orangeat und Likör verzehrt.

Da die Datenlage zu den Synephrin-Gehalten in diesen Lebensmitteln ebenfalls begrenzt war, führte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Untersuchung durch. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schätzte daraufhin ab, wieviel Synephrin über die üblichen Lebensmittel in Deutschland etwa aufgenommen wird. Bei Vielverzehrern sind es demnach etwa bis zu 21 mg Synephrin pro Tag. Dies ist auch der Wert, der laut Expertenkommission mit dem Verzehr von Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln pro Tag nicht überschritten werden sollte.

Nahrungsergänzungsmittel, die diesen Synephrin-Wert allein mit ihrer täglichen Verzehrsempfehlung erreichen, sollten der Kommission zufolge mit einem Hinweis versehen werden, dass Verbraucher keine weiteren Synephrin-haltigen Lebensmittel essen sollten. Überschreitet die Verzehrsempfehlung die Menge von 21 mg Synephrin empfiehlt die Kommission eine Einzelfallprüfung durch die Behörden, vor allem wenn zusätzlich Koffein enthalten ist.

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