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Rezeptur-Video

Fertigarzneimittel richtig nutzen

Verdünnen, unterschiedliche Darreichungsformen ineinander umarbeiten, Lieferengpässen begegnen: Fertigarzneimittel bringen mehr Spielraum in die Rezeptur und bei der Versorgung von Patienten. Unser Rezeptur-Video erklärt, was dabei zu beachten ist.
Elke Wolf
16.06.2025  08:00 Uhr

Für die Arzneimittelherstellung dürfen nur solche Ausgangsstoffe verwendet werden, deren Qualität belegt und dokumentiert ist. Weil das bei Fertigarzneimitteln der Fall ist (Tipp: auf Registrier- oder Zulassungsnummer achten), können sie im Gegensatz zu Kosmetika relativ unproblematisch in der Rezeptur verarbeitet werden. »Auch homöopathisch registrierte Arzneimittel dürfen in Rezepturen verarbeitet werden. Aber Achtung: Es dürfen nur Human-Fertigarzneimittel verwendet werden, auch wenn es ein vergleichbares Tierarzneimittel gibt«, informiert Rezepturcoach Dr. Sandra Barisch.

Wann werden Fertigarzneimittel in der Rezeptur überhaupt benötigt? Die Apothekerin nennt folgende Beispiele: wirkstoffhaltige Fertigarzneimittel, in die ein zweiter Wirkstoff eingearbeitet werden soll oder die zum Verdünnen mit wirkstofffreier Grundlage gestreckt werden. Auch der Einsatz des Fertigarzneimittels als Wirkstoffersatz nach Pulverisierung der Tabletten ist möglich. Letzteres kann der Fall sein, wenn der Wirkstoff nicht verfügbar oder lieferbar ist oder wenn er ein so hohes Gefährdungspotenzial hat, dass eine Verarbeitung des Reinstoffs zu gefährlich wäre.

In Zeiten von Lieferengpässen kamen in vielen Apotheken Fertigarzneimittel für Fieberzäpfchen zum Einsatz, die mit Hartfett herunterverdünnt werden mussten. Auch die Umarbeitung von oralen Antibiotika-Darreichungsformen zu Antibiotikasäften war an der Tagesordnung. Aber auch Fertigarzneimittel, die keine verschreibungspflichtigen Wirkstoffe enthalten, werden laut Barisch gebraucht, so etwa halbfeste Zubereitungen, die eigentlich für die Intervalltherapie von verschiedenen Hauterkrankungen gedacht sind.

Ist bei der Verwendung von Fertigarzneimitteln eine Identitätsprüfung überhaupt nötig? Laut Barisch wird diese in der Regel vom Regierungspräsidium nicht verlangt. »Falls der Pharmazierat oder der Amtsapotheker diese doch verlangen, reichen einfache Prüfungen aus, zum Beispiel auf Anwesenheit von Wasser, eine Farbreaktion auf enthaltene Sterole in Wollwachsprodukten oder auch eine DC auf Identifizierung charakteristischer Fette, Wachse, Paraffine oder Fettalkohole.«

Und noch ein Tipp: Bei der Kennzeichnung ist zwingend der Name des Fertigarzneimittels auf dem Etikett anzugeben. Die Chargenbezeichnung und die einzelnen Bestandteile des Fertigarzneimittels sind zwar gesetzlich nicht erforderlich, ihre Angabe trägt aber zur Transparenz gegenüber dem Patienten bei und ist deshalb in jedem Fall empfehlenswert.

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