Festbeträge für Kinderarzneimittel teilweise ausgesetzt |
Vor allem die Kleinsten sind von den anhaltenden Lieferengpässen der kindgerechten Darreichungsformen betroffen. / Foto: Adobe Stock/cherryandbees
Für insgesamt 180 Kinder-Fertigarzneimittel sollen die Festbeträge ab dem 1. Februar 2023 für drei Monate entfallen. Dies erklärte der GKV-Spitzenverband am 10. Januar in einem Statement. Betroffen sind unter anderem Ibuprofen- und Paracetamol-haltige Arzneimittel sowie einige Antibiotika, die in flüssigen Darreichungsformen oder als Zäpfchen verabreicht werden. Durch den Wegfall der Festbeträge müssen Eltern bei der Einlösung von entsprechenden Kinderrezepten keine Aufzahlungen mehr befürchten.
Zur Erinnerung: Festbeträge entsprechen dem maximalen Betrag, den Krankenkassen für bestimmte Arzneimittel erstatten. Liegt der vom Hersteller festgesetzte Verkaufspreis über dem Festbetrag, müssen Versicherte die Differenz selbst bezahlen (Mehrkosten). Unabhängig von den Mehrkosten sind die zu leistenden gesetzlichen Zuzahlungen – diese fallen weiterhin an. Kinder sind allerdings bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von der Zuzahlung befreit.
Die kurzfristige Aussetzung der Festbeträge soll laut GKV-Spitzenverband dazu beitragen, dass sich die angespannte Versorgungslage nicht weiter verschärft. Die Hersteller sollen motiviert werden, mehr Ware in den deutschen Markt zu liefern. Der Verband mahnt jedoch, dass es sich nicht um eine Dauerlösung handeln könne, Herstellern höhere Preise zu ermöglichen. »Die Aussetzung der Festbeträge ist kein Freifahrtschein für Gewinnmaximierung«, heißt es im Statement. Der Gesetzgeber solle die Zeit nutzen, um eine strukturelle Lösung für die Lieferprobleme zu finden, die Pharmaindustrie, um die aktuellen Probleme »in den Griff zu bekommen«.
Für folgende Wirkstoffe und Darreichungsformen sollen die Festbeträge entfallen:
Zur Frage, wie der Kassenverband auf die genannten Präparate gekommen ist, heißt es in der Erläuterung des Beschlusses: »Die zur Festbetragsaussetzung bestimmten Darreichungsformen bilden die aktuelle Marktlage ab (Produktstand 01.01.2023) und wurden anhand der in den Fachinformationen ausgewiesenen Darreichungsformen identifiziert.« Die datentechnische Umsetzung in Apotheken sei gemeinsam mit den entsprechenden Datenstellen geklärt und rechtzeitig möglich.