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Lipödem

Fettabsaugen nun Regelleistung

Bei einem Lipödem ist eine Fettabsaugung (Liposuktion) die beste Therapie. Zu diesem Schluss kam nun eine vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veranlasste Studie und führt zu einer bedeutenden Änderung in der Kostenerstattung.
Isabel Weinert
18.07.2025  11:16 Uhr

Zukünftig hängt es nicht mehr vom Stadium des Lipödems ab, ob die Kosten für eine Liposuktion von der Krankenkasse übernommen werden, sondern die Fettabsaugung wird Regelleistung für Arme und Beine, unabhängig vom Stadium der Erkrankung. Dennoch gibt es klare Voraussetzungen, damit die Krankenkasse den Eingriff zahlt:

  • Der Mensch darf im vorausgegangenen halben Jahr nicht an Gewicht zugenommen haben.
  • Liegt der BMI der Patientin zwischen 32 kg/m und 35 kg/m , muss der Taillenumfang geteilt durch die Körpergröße in Zentimetern, also die sogenannte Waist-to-Hip-Ratio (WHtR) niedriger liegen, als es dem Alter entspricht.
  • Bei einem BMI über 35 kg/m müssen Menschen erst abnehmen, bevor die Krankenkasse die Kosten der Liposuktion trägt.  
  • Zwei Fachärzte müssen im Sinne des Vier-Augen-Prinzips die Diagnose gestellt haben.
  • Vor der Verordnung einer Liposuktion durch einen Arzt muss eine mindestens ein halbes Jahr dauernde konservative konsequente Therapie des Lipödems erfolglos gewesen sein.

In Summe gibt die neue Regelung betroffenen Menschen die Chance auf eine wirksame Behandlung, unabhängig davon, ob sie diese finanzieren könnten oder nicht. Die Liposuktion verbessere signifikant die Lebensqualität und lindere nachhaltig die Symptome des Lipödems, so die Experten.

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