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Fragen und Antworten zum E-Rezept

Nachdem das Projekt E-Rezept zunächst Startschwierigkeiten hatte, soll es am 1. Januar 2024 richtig losgehen. Höchste Zeit, sich vorzubereiten. Im Inspiration-Lab der Expopharm beantworteten drei Experten häufige Fragen zum E-Rezept.
Juliane Brüggen
28.09.2023  15:40 Uhr

Die mittlerweile 4 Millionen eingelösten E-Rezepte seien »ein guter Anfang«, sagte Hannes Neumann, Produktmanager E-Rezept bei der Gematik. »Wir stehen drei Monate vor dem Jahreswechsel, der den endgültigen Durchbruch bringen wird.« Denn mit dem Digital-Gesetz soll festgeschrieben werden, dass Ärzte ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend E-Rezepte ausstellen. Neumann rechnet dann mit 1,5 bis 2 Millionen E-Rezepten pro Tag. Das System sei aber auf Last getestet.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begleite die Einführung des E-Rezepts intensiv und tausche sich mit den anderen Beteiligten wie der Gematik zu Problemen aus, so Martin Weigel, Referent IT und Telematik beim DAV. Kernfokus sei es, Ängste auf Seiten der Apotheker zu minimieren.

Ist das rosa Rezept jetzt Geschichte?

»Das rosa Rezept wird uns noch ein bisschen begleiten«, meinte Neumann. Zum einen werde es als Ersatzverfahren genutzt, wenn Ärzte Hausbesuche machen oder im Pflegeheim verordnen, zum anderen diene es als Alternative, wenn die Technik streikt. Zudem können einige Präparate und Produktgruppen, wie Hilfsmittel, noch nicht als E-Rezept verordnet werden.

»Das heißt, Insulin steht auf dem E-Rezept, die Nadeln auf dem Muster 16«, ergänzte Ralf König, Apotheker und Vorsitzender der E-Rezept-Enthusiasten, einem Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Hintergrund ist ihm zufolge, dass Sanitätshäuser noch nicht an das E-Rezept-System angeschlossen sind und daher einen Wettbewerbsnachteil hätten, wenn Hilfsmittel in Apotheken auf elektronischem Wege eingelöst werden könnten.

Auf welchen Wegen kann das E-Rezept eingelöst werden?

Insgesamt gibt es drei Wege, wie Patienten das E-Rezept erhalten und einlösen können, wie Weigel aufzeigte:

  • die elektronische Gesundheitskarte (Patient steckt EGK in Kartenlesegerät in der Apotheke)
  • Ausdruck des Tokens auf Papier (Apotheke scannt 2D-Code und erhält dadurch Zugriffsberechtigung zum E-Rezept)
  • E-Rezept-App (Patient zeigt Code zum Abscannen oder weist das Rezept vorab einer Apotheke zu)

Der Prozess im Hintergrund sei immer der gleiche, das E-Rezept liege immer beim Fachdienst der Gematik.

Werden Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert?

»Auf der Gesundheitskarte ist kein Rezept gespeichert«, erklärte König. Die Karte identifiziert lediglich die Person, die das Rezept einlöst. Das Rezept ist beim Fachdienst der Gematik hinterlegt. Das erleichtere auch das Vorgehen, wenn etwas Falsches verordnet sei, so König. Der Patient müsse nicht zurück in die Arztpraxis, sondern der Arzt könne einfach ein neues Rezept hinterlegen. Einmal im Quartal müsse die Gesundheitskarte aber in der Arztpraxis ausgelesen werden.

Ein weiterer Weg, wie der Arzt der Apotheke ein neu ausgestelltes E-Rezept zukommen lassen kann, sei über den Kommunikationsdienst KIM – »wenn der Arzt diesen Weg schon bedienen kann, muss man ganz ehrlich sagen«, sagte König einschränkend.

Kann die Apotheke das E-Rezept ändern?

»Die Spielregeln sind die gleichen, sie dokumentieren nur nicht mehr auf Papier«, meinte Neumann. Sonder-PZN und Heilungsmöglichkeiten blieben bestehen, müssten nur – meist am Ende des Tages – von einem Apotheker durchgesehen und mit einem Heilberufsausweis qualifiziert elektronisch signiert werden. Weigel ergänzte, dass der Datensatz des E-Rezeptes in der Apotheke verbleibe, »so, wie das Muster 16 auch dableibt«.

Es gebe zwölf Änderungen, die Apotheken selbst durchführen können – plus die Änderung der Zuzahlung, erklärte König. Diese Möglichkeiten sollten Apotheken ausnutzen und die Änderungen nicht allein aus Sicherheitsgründen vom Arzt durchführen lassen. »Wir haben immer diese Retaxationsangst«, so König. »Wir dürfen aber mehr als wir denken.«

König warnte davor, ein Arzneimittel abzugeben, wenn das System anzeige, dass das E-Rezept bereits eingelöst oder gesperrt ist. »Der Kontakt zum Arzt ist der beste Weg«, so König.

Wen fragen bei Problemen?

Bei Problemen sei der erste Ansprechpartner immer das Softwarehaus, so Weigel. Wenn über diesen Weg keine Lösung zu finden sei, stehe der LAV mit Rat zur Verfügung. Dieser sei außerdem eng mit der Gematik vernetzt. »Wir versuchen immer, eine Antwort zu finden.«

Wann gibt es BtM über E-Rezepte?

»Wir arbeiten daran«, so Neumann, und zwar gemeinsam mit Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und Bundesopiumstelle. Im Fokus stünde, wie man die Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben online abbilden könne und Missbrauch erkennen und eindämmen könne. Ende des Jahres werde es voraussichtlich einen ersten Ausblick geben, Mitte 2025 sei es dann soweit.

Wann kommt das E-Rezept für Privatversicherte?

Das E-Rezept werde auch für Privatversicherte kommen, so Neumann – das erste E-Privatrezept ist letzte Woche getestet worden. Dabei werde mit einer Gesundheits-ID gearbeitet, da Privatversicherte keine Gesundheitskarte haben. »Auch die Beihilfe ist mitgedacht«, versicherte er. Es sei ein einheitliches Format für die Abrechnung vorgesehen, entweder ausgedruckt oder innerhalb einer App.

Auch die gesetzlichen Krankenkassen planen, mit der Gesundheits-ID als Identifizierungsmittel zu arbeiten. Die Barmer hat dies bereits umgesetzt. Die ID kann die Nutzung von Apps einfacher machen. In anderen Ländern ist das Verfahren bereits gängig.

Wie kann man sich vorbereiten?

Neumann empfahl, die Angebote der Software-Hersteller zur Schulung zu nutzen und außerdem in den Dialog mit Arztpraxen zu treten. »Fangen Sie vorher an«, betonte er, die drei Monate bis zum Jahreswechsel seien schnell vorbei. Am 10. Oktober 2023 sei ein Aktionstag zum E-Rezept geplant, an dem Ärzte das E-Rezept konsequent in der realen Versorgung nutzen sollen.

Wie mit Freitextverordnungen umgehen?

Freitextverordnungen bezeichnete Weigel als »schwierig«, sie erforderten besondere Aufmerksamkeit. Für Zahnärzte habe man Muster-Rezepte etabliert, wie eine Freitextverordnung aussehen sollte. Ähnliches sei für Hausärzte geplant.

Kann Auseinzeln beim E-Rezept umgesetzt werden, zum Beispiel bei Lieferproblemen?

Grundsätzlich sollte die Teilmengenabgabe auch beim E-Rezept möglich sein, so Weigel. Hier sollten sich Apotheken mit ihrem Softwarehersteller in Verbindung setzen. König ergänzte, dass beim E-Rezept lediglich die Charge angegeben werden müsse, nicht der Securpharm-Code.

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