Fünf Jahre Masern-Impfpflicht |
Verena Schmidt |
26.03.2025 12:00 Uhr |
Und wie sieht es aktuell in Deutschland aus, fünf Jahre nach Einführung der Impfpflicht? »Die Impfquote im Jahr 2019 im Alter von 24 Monaten betrug 79,5 Prozent (Statistisches Bundesamt). Im Jahr 2024 lag nach Daten der Techniker Krankenkasse die Quote bei 86,7 Prozent«, erklärte Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung. Die Impfquote hat sich seit der Einführung der Masern-Impfpflicht also merklich erhöht. Das Ziel einer 95-prozentigen Durchimpfung liegt aber noch in weiter Ferne. Immer wieder kommt es daher zu vereinzelten Masernausbrüchen, auch in Deutschland. Im US-Bundesstaat Texas ist kürzlich gar ein ungeimpftes Kind an Masern gestorben – das erste Masern-Todesopfer in den USA seit zehn Jahren.
Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) erhalten Kinder die erste Impfung im Alter von elf Monaten. Soll das Kind in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden oder besteht akute Ansteckungsgefahr, kann es auch schon im Alter von neun Monaten geimpft werden. Jüngere Kinder können nur durch die Herdenimmunität ihrer Umgebung geschützt werden. Die zweite Impfung sollte dann im Alter von 15 Monaten erfolgen, frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung.
Die zweite Impfung ist notwendig, da etwa 8 Prozent der Geimpften dem Robert-Koch-Institut (RKI) zufolge nicht auf die erste Impfung reagieren. Die zweite Dosis sei also keine Boosterung, betont das RKI, sondern sie verhelfe den Personen, die nach der ersten Impfung noch nicht immun waren, zu einem Schutz vor der Erkrankung. Die Effektivität einer zweiten Impfung liegt in Deutschland dann bei 98 bis 99 Prozent.
Kinder und Jugendliche, die in der Kindheit keine oder nur eine Impfung erhalten haben, sollten so schnell wie möglich die fehlenden Immunisierungen nachholen, so die Empfehlung. Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und nicht oder nur einmal geimpft wurden oder bei denen der Impfstatuts unklar ist, sollten einmal gegen Masern geimpft werden. Der Hintergrund ist, dass Erwachsene, die vor 1970 geboren wurden, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in ihrer Kindheit eine Masernerkrankung durchgemacht haben. Sie haben daher Antikörper gegen den Erreger gebildet.
In Deutschland stehen für Kinder und Erwachsene trivalente Lebendimpfstoffe zur Verfügung. Diese enthalten neben dem Masernimpfstoff Seren gegen Mumps und Röteln (MMR), zum Beispiel M-M-Rvax® Pro oder Priorix®. Für Kinder stehen zudem tetravalente Vakzinen (MMR-V), zum Beispiel Priorix-Tetra® oder ProQuad, zur Verfügung, die zusätzlich vor dem Erreger der Windpocken (Varizellen) schützen.