Gefährliche psychoaktive Substanzen |
Zum einen versuchen es Behörden mit Informationskampagnen – das BKA etwa mit der Social-Media-Kampagne #gefährlichbunt. Um Cannabinoide, Badesalz oder »Research Chemicals« zurückzudrängen, gibt es in Deutschland außerdem seit 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Der Clou: Anders als beim Betäubungsmittelgesetz können seither nicht nur Einzelstoffe, sondern ganze Stoffgruppen verboten werden. Das Gesetz wird seither immer wieder angepasst und präzisiert, zuletzt im Juni 2024.
Allerdings ist die Wirksamkeit des Gesetzes umstritten. »Es war immer schnell so, dass alternative Stoffe, die nicht diesen definierten Stoffklassen entsprechen, auf den Markt kamen«, sagt Werse. Auch das BKA beobachtet, dass einige der derzeit vertriebenen Stoffe die aktuellen Bestimmungen im NpSG umgehen.
Der UN-Drogenkontrollrat INCB nannte synthetische Drogen zuletzt ein »drängendes Problem, für das Kontrollbehörden, die Strafverfolgung und das öffentliche Gesundheitswesen weitgehend unvorbereitet sind«. In Europa gelte das etwa für Nitazene.