Gegen fragwürdige Versandhändler juristisch vorgehen |
Der Onlinehandel mit Arzneimitteln treibt teilweise bedenkliche Blüten. Das kann unter Umständen sehr gefährlich werden. / © AdobeStock/92ashrafsoomro
Ob medizinisches Cannabis, Abnehmspritzen oder Gutscheine für verschreibungspflichtige Medikamente – der Onlinehandel mit Arzneimitteln treibt teilweise bedenkliche Blüten. Die Apothekerkammer Nordrhein will das nicht akzeptieren und geht juristisch gegen eine ganze Reihe an Anbietern vor.
»Ich habe kürzlich einen Testkauf gemacht und konnte Zopiclon einfach so, ohne mich zu identifizieren oder mein Alter anzugeben, bestellen. In der Apotheke vor Ort weiß man, dass man innerhalb von zwei Wochen von Zopiclon abhängig werden kann. Es ist eine Gefahr, dass man das einfach bestellen kann«, erzählt AKNR-Geschäftsführerin und Justiziarin Bettina Mecking.
Mecking und die Rechtsanwältin Anne Bongers-Gehlert sprechen mit PZ-Redakteur Lukas Brockfeld über die Auswüchse des Onlinehandels und das juristische Vorgehen der Kammer. Hören Sie dazu die neue Folge von PZ Nachgefragt und abonnieren Sie hier den Kanal!