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Übelkeit und Erbrechen

Genau nachfragen

Lebensmittelvergiftung, Reisekrankheit, Schwangerschaft, Migräne, Medikamente, Stress – die Reihe möglicher Ursachen von Erbrechen ist lang. Wenn Betroffene Rat in der Apotheke suchen, müssen PTA und Apotheker klären, ob eine Selbstbehandlung vertretbar ist.
Annette Immel-Sehr
14.11.2019  09:30 Uhr

Prophylaxe hilfreich

Für viele Menschen ist Krebstherapie gleichbedeutend mit Übelkeit und Erbrechen. Gegenüber den Anfängen der Chemotherapie hat sich hier allerdings Vieles verbessert. Durch die prophylaktische Gabe hochwirksamer (verschreibungspflichtiger) Antiemetika hat diese gefürchtete Nebenwirkung viel von ihrem Schrecken verloren. Eingesetzt werden 5-HT3-Antagonisten wie Ondansetron, Neurokinin-1-Rezeptorantagonisten wie Aprepitant oder Corticosteroide wie Dexamethason.

Zudem gibt es heute zahlreiche Krebsmittel, die besser verträglich sind. Sie haben ein geringeres emetogenes Potenzial, wie Ärzte sagen. Allerdings hat Erbrechen bei Tumorpatienten oft auch andere Ursachen. So ist es möglicherweise die Nebenwirkung einer Opiodtherapie oder Folge einer Elektrolytstörung, eines Darmverschlusses oder Ausdruck eines fortgeschrittenen Krankheitsstadiums.

Nicht ohne Rückfragen

Fragt ein Kunde in der Apotheke nach einem Medikament gegen Übelkeit und Erbrechen, sollten PTA und Apotheker sich die Beschwerden und die Begleitumstände genau berichten lassen. Andernfalls lässt sich nicht entscheiden, ob eher der Gang zum Arzt statt einer Selbstmedikation angezeigt ist. Vorübergehendes Erbrechen ist in der Regel harmlos. Bei wiederholtem starkem Erbrechen ohne erkennbaren Anlass, bei hohem Fieber, krampfartigen Schmerzen oder wiederkehrenden Schmerzen an derselben Stelle sollten PTA und Apotheker den Kunden in jedem Fall an den Arzt verweisen. Im Beratungsgespräch könnten sie fragen, ob der Kunde kürzlich im Ausland war. Möglicherweise ist das Erbrechen Folge einer mitgebrachten Infektion.

Von Bedeutung ist auch die Frage nach dem Erbrochenen. Üblicherweise sind darin noch unverdaute Bröckchen der letzten Mahlzeit erkennbar. Kritisch wird es, wenn Erbrochenes rot ist oder schwarz wie Kaffeesatz. Im ersten Fall enthält es frisches Blut, im zweiten Fall Blut, das teilweise verdaut wurde. Ist das Erbrochene bitter und sieht gelbgrün aus, enthält es Galle. In all diesen Fällen sollte der Patient sich unbedingt ärztlich untersuchen lassen. Bei Kindern sollten Eltern einen Arzt konsultieren, wenn das Erbrechen nach einem Sturz oder Unfall eintritt, es mit starken Bauchschmerzen einhergeht oder wenn das Kind apathisch ist.

Allgemein sind Säuglinge, Kleinkinder und Hochbetagte Risikopatienten, da sie den Flüssigkeits- und Elektrolytverlust, der mit dem Erbrechen einhergeht, nicht kompensieren können. Sie sollten immer ärztlich behandelt werden, wenn sie sich wiederholt übergeben haben. Im Rahmen der Selbstmedikation können vor allem die Beschwerden der Reisekrankheit und leichtes Schwangerschaftserbrechen therapiert werden.

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