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Faktencheck

Gerüchte und Wahrheiten zur Masernimpfung

Der Bundestag hat heute das Masernschutzgesetz beschlossen. Die Impfung gegen Masern wird damit für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen künftig verpflichtend. Ziel ist es, Masern-Erkrankungen in Deutschland im kommenden Jahr stärker einzudämmen. Nicht jeder ist damit einverstanden. Ob und wie weit die Argumente der Impfgegner und -befürworter Gerüchte oder Wahrheiten sind, erklärt der folgende Überblick.
AutorKontaktdpa
Datum 14.11.2019  17:30 Uhr
Behauptung 4: Eine Masern-Impfung kann Autismus verursachen

Behauptung 4: Eine Masern-Impfung kann Autismus verursachen

»Das Gerücht, insbesondere die Masernimpfung könne Autismus verursachen, geht auf eine Untersuchung an nur zwölf Kindern zurück«, so Cichutek. Die Studie eines britischen Arztes sei jedoch methodisch so fehlerhaft gewesen, dass das Fachmagazin »The Lancet« die Veröffentlichung aus dem Jahr 1998 im Jahr 2011 zurückgezogen habe. Der Autor hat seine Zulassung als Arzt in Großbritannien verloren, unter anderem, weil ihm Interessenkonflikte nachgewiesen worden seien. »Es gibt keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Impfstoffen und Autismus.«

Behauptung 5: Sind Frauen vor einer Schwangerschaft gegen Masern geimpft, schützt das ihr Baby

Das gilt mit Einschränkungen. Vor der Geburt werden schützende Antikörper von der Mutter auf das Kind übertragen. Neugeborene haben damit laut den Internetseiten des RKI gegen diese Erreger einen gewissen Schutz. Stillen unterstütze das. Bei Krankheiten wie Masern stimuliere die Impfung das Immunsystem der Mutter allerdings weniger stark als eine frühere natürliche Infektion.

Behauptung 6: Eine Masern-Impfung belastet das Immunsystem von kleinen Kindern zu stark

Das ist falsch. »Das Immunsystem von kleinen Kindern ist dafür ausgerüstet, sich mit Krankheitserregern auseinanderzusetzen«, sagt Cichutek. Das Immunsystem des Menschen entwickle sich durch Training. »Dieses Training sollte so früh wie möglich beginnen, und zwar mit einem ungefährlichen Trainingspartner«, ergänzt er. Im Fall der Masern sei der empfohlene Zeitpunkt ungefähr nach zwölf Monaten, in Ausnahmefällen auch schon nach neun Monaten. Echte Krankheitserreger seien ohne ein trainiertes Immunsystem sehr gefährlich, zum Teil lebensgefährlich.

Behauptung 7: Die Masern-Impfung schützt auch vor bestimmten anderen Krankheiten oder Folgeerscheinungen

Impfungen können nach den Erkenntnissen des RKI nicht nur vor der Erkrankung selbst, sondern auch vor Komplikationen und Folgeerscheinungen schützen. Bei Masern werden Hirnhautentzündungen vermieden, die durch Masernviren ausgelöst werden. Oder Lungenentzündungen, die entstehen können, wenn Masernviren das Immunsystem für eine gewisse Zeit schwächen.

Behauptung 8: Eine Masernimpfung bietet keinen hundertprozentigen Schutz

Keine Impfung kann nach Angaben des RKI eine hundertprozentige Wirksamkeit garantieren. Die zweifache Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln verhindert jedoch bei 93 bis 99 Prozent der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung.

Der kleine Piks führt bei erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität. Dafür spricht auch, dass relevante Masernausbrüche unter Geimpften bisher nicht aufgetreten sind. Der überwiegende Anteil der Masernfälle in Deutschland betrifft Ungeimpfte und Menschen, die nur eine Masernimpfung erhielten.

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