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Arbeitsplatz Apotheke
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Gesund bleiben

Das Team ist das Rückgrat jeder Apotheke – doch Arbeitsbedingungen, Vergütung und Renten entscheiden mit darüber, ob Fachkräfte langfristig bleiben. Ein Kommentar von Tanja Kratt und Andreas May vom Bundesvorstand der Apothekengewerkschaft Adexa.
AutorKontaktTanja Kratt und Andreas May/Adexa
Datum 09.09.2025  16:00 Uhr

Dass die Apothekenleitung eine Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten und deren Gesundheit hat, ist gesetzlich vorgegeben. Es ist aber auch im eigensten Interesse der Inhaberinnen und Inhaber, dass ihre Teams von möglichst wenig Ausfällen durch vermeidbare Erkrankungen und Arbeitsunfälle geplagt werden. Und auch, dass ihre erfahrenen Fachkräfte im Regelfall möglichst bis zum gesetzlichen Rentenalter oder in gewissem Umfang sogar darüber hinaus arbeiten können und wollen.

Gefährdungsbeurteilungen (physisch und psychisch!) sind dazu ein wichtiges und verpflichtendes Instrument. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist dann die wünschenswerte Kür.

Die Apotheke hat in der Regel gute Möglichkeiten, um Arbeit in Teilzeit anzubieten, sowohl vor dem Ruhestand als auch nach Renteneintritt. Die Politik sollte hier die Rahmenbedingungen für die Altersrente noch weiter verbessern. Denn Fakt ist: Viele der überwiegend weiblichen Apothekenangestellten können von ihren eigenen Rentenansprüchen nicht auskömmlich leben.

Doch es sind nicht nur die (steuerlichen) Bedingungen im Rentenalter, sondern eben auch die Einkommen im regulären Arbeitsleben, die von der Politik verbessert werden müssen. Eine deutliche und dynamische Anhebung der Apothekenvergütung – mit der von Adexa geforderten Personalzulage – ist essenziell und darf nicht aufgeschoben werden! Damit auch künftig genügend Apothekerinnen und Apotheker, PTA und PKA für die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

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