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Verzicht oder besser nicht?

Gesund durch den Ramadan

Fasten liegt im Trend, nie war Verzicht so angesagt wie heute. Viele nutzen dafür die Fastenzeit vor Ostern, um sich beispielsweise durch die zeitweise Abstinenz von Alkohol, Zigaretten, Süßigkeiten oder auch Fleisch nach eigener Aussage »besser zu fühlen« – auch ohne religiöse Gründe. Bei gläubigen Muslimen ist das anders, denn das Fasten im Ramadan ist stark religiös motiviert.
Katja Egermeier
03.05.2019  10:00 Uhr

Während des islamischen Fastenmonats verzichten gläubige Muslime über 30 Tage von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang auf Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr. In diesem Jahr beginnt der heilige Fastenmonat am 5. Mai und endet am Abend des 4. Juni.

Diese Form des Intervallfastens ist allerdings nicht für jeden geeignet. Der Islam selbst schreibt vor, dass zum Fasten nur verpflichtet ist, wer es ohne gesundheitlichen Schaden durchführen kann und nimmt unter anderem Kranke, Altersschwache Schwangere oder stillende Mütter aus.

Altersgerechter Verzicht

Auch Kinder vor der Pubertät sind aus Sicht des Islam nicht zum Fasten verpflichtet – und eifern dennoch immer häufiger ihren Eltern nach. Der Kinderschutzbund (DKSB) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfehlen daher altersgerechtes Fasten. Demnach sollten Familien in ihrem Wunsch unterstützt werden, ihre Religion auszuüben. Sie werden jedoch aufgerufen, die Risiken für die Gesundheit der Kinder im Blick zu behalten.

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ warnt vor allem vor dem Verzicht auf Getränke. »Unzureichende Flüssigkeitsaufnahme kann zu mangelnder Konzentrationsfähigkeit führen und auch das Schlafverhalten verändern.« Besonders in der Zeit, in der Zeugnisse und Schulabschlüsse anstehen, benötigten Kinder genügend Schlaf, gesunde Nahrung und ausreichend zu Trinken. Denkbar ist laut DKSB beispielsweise, dass Kinder nur stundenweise, nur ein einem Tag in der Woche oder an den Wochenenden fasten.

Fasten mit Diabetes

Diabetiker sind aus Sicht des Islam aufgrund ihrer Stoffwechselerkrankung ebenfalls nicht zum Fasten verpflichtet. Studien zeigen jedoch, dass die Mehrheit der muslimischen Diabetes-Patienten während des Ramadans dennoch auf Essen und Getränke verzichtet. Typ-1-Diabetikern rät die Deutsche Diabetes Hilfe allerdings nachdrücklich vom Fasten ab. Das Risiko für Hypoglykämien sei während des Fastens dreimal so hoch wie normal, das Risiko für Hyperglykämien sogar fast fünfmal so hoch.

Etwas weniger problematisch sei das Fasten, sofern es sich um Diabetes Typ 2 mit niedrigem gesundheitlichem Risiko handele. Doch auch hier sei das Risiko für Hyper- und Hypoglykämien stark erhöht. »Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, zu welcher Risikogruppe Sie gehören und folgen Sie seinem Rat!«, so die Empfehlung der Deutschen Diabetes Hilfe. Sie verweist Diabetiker, die darauf bestehen, das Fasten einzuhalten, auf ihre Checkliste für das Fasten an Ramadan und Ostern.

Demnach sollen sich fastende Diabetiker unbedingt mit einem Experten besprechen und ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen. Die Blutzuckerwerte sollten während des Fastens häufiger kontrolliert und auf Symptome einer Über- oder Unterzuckerung geachtet werden. Durch das häufig sehr üppige Essen während des Ramadans könne sich die Blutzuckereinstellung während dieser Zeit verschlechtern, warnt die Deutsche Diabetes Hilfe in der Checkliste. Als Faustregel gilt: Ist der Blutzuckerwert niedriger als 59 mg/dl oder höher als 288 mg/dl, muss das Fasten sofort gestoppt werden.

Verzicht auf Arzneimittel?

Auch auf Medikamente sollte während des Ramadans nicht unbedacht verzichtet werden. Eine Dosisanpassung, das Verschieben des Einnahmezeitpunkts oder der Wechsel zu einer alternativen Darreichungsform können genügen, um trotz chronischer Erkrankung fasten zu können. Nicht alle Arzneiformen sind gleichermaßen verboten. So verstößt beispielswese die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren nicht gegen die Fastenregeln. Auch Salben und Augentropfen sind im Gegensatz zu Nasentropfen oder Zäpfchen zulässig.

tagsüber erlaubt tagsüber verboten
Inhalativa perorale Arzneiformen (wie Tabletten, Kapseln, Tropfen, Säfte)
Dermatika (wie Salben, Cremes, Gels), transdermale therapeutische Systeme Zäpfchen
sublinguale Darreichungsformen (wie Zerbeißkapseln) Nasen- und Ohrentropfen
Injektionen
Augentropfen
Erlaubte und verbotene Arzneiformen im Ramadan

Die Zufriedenheit, die viele Gläubige allein durch die Teilnahme am Ramadan erfahren, sollte besonders bei chronisch Kranken nicht unterschätzt werden. Doch Vorsicht: Keinesfalls sollten Patienten eigenmächtig ohne Absprache mit dem Arzt Änderungen des Medikationsplans vornehmen oder Tabletten einfach weglassen. Die ABDABundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände empfiehlt daher die Ausarbeitung einer individuellen Lösung mit dem Arzt oder Apotheker.

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