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G-BA-Beschluss
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GKV-Rezepte sollen nur noch 28 Tage gültig sein

Rosa Kassenrezepte können bislang bis zu einem Monat nach Ausstellungsdatum beliefert werden.  Da diese Dauer durch Feier- und Wochenendtage auf den ersten Blick oftmals nicht genau ersichtlich ist, möchte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Regelung jetzt konkretisieren und die Gültigkeit auf exakt 28 Tage begrenzen. Bisher ist die Regelung noch nicht in Kraft. 
AutorKontaktPZ
Datum 18.05.2021  11:30 Uhr

Wiederholungsrezepte länger gültig

Versicherte, die auf eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel angewiesen sind, sollen die entsprechenden Rezepte nach der Erstabgabe bis zu dreimal erhalten können. Diese Verordnungen bedürfen laut G-BA der Angabe des jeweiligen Beginns einer Einlösefrist. Bei wiederholenden Verordnungen sollen diese anstatt der 28 Tage »bis zu 365 Tage nach Ausstellungsdatum zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durch Apotheken beliefert werden« dürfen. Auch hier sollen die Ausnahmen der kürzeren Belieferungsfristen (siehe oben) ausgenommen bleiben.

Die geplanten Änderungen des G-BA treten am Tag nach der Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger in Kraft. Das Bundesgesundheitsministerium muss dem Beschluss aber noch zustimmen.

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