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Darmkrebsvorsorge
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Gleicher Anspruch für Frau und Mann ab 50

Im April ist eine grundlegende Änderung bei der Darmkrebsvorsorge in Kraft getreten. Künftig haben Frauen und Männer den gleichen Anspruch auf Untersuchungen und Intervalle zur Darmkrebsvorsorge. 
AutorKontaktElke Wolf
Datum 09.05.2025  13:00 Uhr

Seit April können nun auch gesetzlich versicherte Frauen ab einem Alter von 50 Jahren eine Darmspiegelung in Anspruch nehmen. Bislang war ihnen zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren erst ab einem Alter von 55 Jahren möglich. Männer konnten sich dagegen bereits seit 2019 ab 50 Jahren für eine Früherkennungskoloskopie entscheiden, da sie ein höheres Risiko als Frauen haben, an Darmkrebs zu erkranken.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Altersgrenze für Frauen aus Gründen der Praktikabilität, der Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie die Schaffung einer einheitlichen Früherkennungsstrategie abgesenkt. Das soll die Akzeptanz der Früherkennung bei beiden Geschlechtern erhöhen.

Überdies hat der G-BA die Intervallvorgaben für die immunologischen Tests (iFOBT) auf nicht sichtbares, okkultes Blut im Stuhl vereinheitlicht. Frauen und Männer, die im Früherkennungsprogramm keine Darmspiegelung wahrnehmen möchten, können ab 50 Jahren zukünftig alternativ alle zwei Jahre einen iFOB-Test machen. Bislang kann dieser Test im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlich erfolgen, ab dem Alter von 55 Jahren im Zwei-Jahres-Abstand.

Weiterhin gilt: Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung.

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