Greenwashing bei Gesichtscremes? |
Der zweite Teil der Ökotest-Analyse nahm die Umweltverträglichkeit der Gesichtscremes genauer unter die Lupe. Ist eine »Klimaneutralität« ausgelobt und wird diese konkret auf dem Produkt erläutert? Schützt der Umkarton einen Glastiegel wirklich vor dem Zerbrechen oder umhüllt er eher unnötig ein Kunststoff- oder Aluminiumgefäß? Wie hoch ist der Anteil an Recyclingplastik in den Kunststoffverpackungen? Erstaunlicherweise landeten mehr als zwei Drittel der Prüflinge im grünen Bereich, nur neun der 50 Gesichtscremes wurden als »klimaneutral«, »klimapositiv« oder »umweltfreundlich« ausgelobt.
Hintergrundwissen ist sicher der Grund für diese insgesamt positive Umweltbilanz: Die beiden großen Drogerieketten in Deutschland, dm und Rossmann, dürfen aufgrund eines Gerichtsurteils vom Juli 2023 ihre Kosmetika nicht mehr mit »klimaneutral« oder »umweltneutral« bewerben. Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt.
Es ist vor allem die fehlende Transparenz, die Umwelt- und Verbraucherschützer wie die Deutsche Umwelthilfe oder auch immer mehr Gerichtsurteile anmahnen. Für den Verbraucher wird durch das Label »klimaneutral« nicht ersichtlich, wie diese Bilanz erreicht wurde – ob lediglich über Kompensationsprojekte oder durch konkrete Klimaschutzmaßnahmen des Unternehmens, um die Schadstoffemission bei der Herstellung seiner Präparate auf ein Minimum zu reduzieren. Als Ausgleich fungieren etwa Aufforstungsprojekte, Verpackungen aus recyceltem Material oder schnell nachwachsenden Rohstoffen oder andere Initiativen innerhalb der Zero-Waste-Kampagne.
Eines ist klar: Konsumgüter können nicht gänzlich ohne klimaschädliche Emissionen produziert werden. Gerade die Kosmetikbranche erzeugt mit ihren Tiegeln, Plastiktuben oder Pumsprays und dann noch den Umverpackungen enorm viel Müll. Wenn ein Hersteller mit Klimaneutralität wirbt, könnten Verbraucher es eben so deuten, als hätten das Produkt und sein Konsum keine schädlichen Auswirkungen aufs Klima. Und das wäre Greenwashing.
Diese mangelnde Transparenz wird auch auf europäischer Ebene angegangen. Laut der angekündigten Green-Claims-Richtlinie muss in Zukunft deutlich gekennzeichnet werden, was hinter den Umweltaussagen auf Produkten steckt. Zum Beispiel, dass durch die Verpackung entstandene Emissionen »CO2-kompensiert« wurden. Pauschale Werbeclaims ohne nähere Erläuterungen wären dann nicht mehr erlaubt.